Kinderrechte in Österreich – selbstverständlich auch für Kinder mit Behinderungen!

Mit dem heutigen Tag ist die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen seit 25 Jahren in Kraft. Wie sieht ein Vierteljahrhundert Kinderrechte in Bezug auf Kinder mit Behinderungen aus?

Kind schleckt Eis
Meister Nadja, neuebilder.at

„Ganz am Beginn muss die Forderung nach einer Inkludierung der Kinderrechtskonvention ins österreichische Recht stehen“, fordert Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR und des ÖZIV, „speziell für Kinder mit Behinderungen gibt es leider noch eine ganze Reihe von Lücken im Gesetz.“

Laut Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind ein Recht auf das“ erreichbare Höchstmaß an Gesundheit und auf Inanspruchnahme der vorhandenen Gesundheitseinrichtungen“. In Österreich ist dieses Recht als Anspruch jedes Kindes auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung verankert. In der Realität ist aber noch einiges nötig, um dieses Ziel zu erreichen, vor allem wenn es um Behandlungen und Therapien für chronisch kranke und behinderte Kinder und Jugendliche geht.

Dazu gibt es alarmierende Zahlen und Fakten: So erhalten rund 80.000 chronisch kranke und behinderte Kinder und Jugendliche nicht die Therapie, die sie benötigen. Die Wartezeiten betragen häufig bis zu eineinhalb Jahre bzw. sind die Therapien mit Selbstbehalten belastet, welche sich betroffene Familien nicht immer leisten können. Es gibt bundesweit zu wenig kostenfreie Therapieplätze mit zumutbaren Wartefristen.

Für Kinder mit Behinderungen bietet ein inklusives Schulsystem die besten Möglichkeiten der Förderung und Entwicklung – dies wird auch immer wieder im Zusammenhang mit der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) gefordert. Ebenso sind aufgrund mangelnder Barrierefreiheit oftmals die Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung eingeschränkt.

Daher fordert die ÖAR die gänzliche Übernahme der Kinderrechtskonvention in die Verfassung, damit auch die Ansprüche von Kindern mit Behinderungen auf dieser Ebene gewahrt werden können.

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