Kinobesuche im Rollstuhl – aussichtslos!?

SPALTE: OTTO STÄNKERER

Otto Stänkerer - Kürbis der böse schaut
BIZEPS

Vor einigen Jahren war ich noch leidenschaftliche Kinogeherin, doch seit Kinobesitzer und Billeteure bemerkt haben, daß es ein Gesetz gab, das es verboten hat, RollstuhlfahrerInnen alleine (ohne Begleitperson) eine Vorstellung besuchen zu lassen, wurde einem das Kinogehen ganz schön vermiest.

Nachdem sich die Vorfälle gehäuft hatten, daß RollstuhlfahrerInnen der Kinos verwiesen wurden, initiierten die Betroffenen, daß das Veranstaltungsstättengesetz abgeändert wurde und es nun nicht mehr notwendig ist, eine Begleitperson dabeizuhaben.

So passierte es vor wenigen Wochen, daß ich mit meiner Begleitperson einen Film im Kollosseumkino besuchen wollte, was meiner Ansicht kein Problem sein konnte, denn der Film war in einem Kinosaal im Erdgeschoß und die Stufe beim Eingang wurde seit meinem letzten Besuch in eine Rampe umgewandelt.

Denkste – der Herr an der Kasse meinte freundlich, aber bestimmt, daß er an RollstuhlfahrerInnen

KEINE Karten verkaufen dürfe und holte auf mein „Warum?“ sofort den Geschäftsführer.

Dieser sagte, daß in seinem Kino keine Plätze für RollstuhlfahrerInnen vorgesehen sind, worauf ich einwarf, daß ich mich auf einen Sessel setzen kann, er: „Das ändert nichts an der Tatsache, daß sie invalid sind.“

Daraufhin fuhren wir ins Elite-Kino, wo wir, trotz dreier Stufen, Karten verkauft bekamen. Ich frage mich, wie oft das Gesetz noch abgeändert werden muß, bis Geschäftsführer keine Ausrede mehr haben, RollstuhlfahrerInnen reinzulassen. Kinobesuche sind derzeit anscheinend reine Ermessensfragen von KassierInnen und GeschäftsführerInnen, nicht aber von Menschenrechten.

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