Auf Anordnung eines US-Bundesrichters muss das Weiße Haus künftig bei seinen Covid-19-Informationsgesprächen Gebärdensprachdolmetsch einsetzen.
Gehörlose Menschen in den USA waren seit Beginn der Corona Pandemie einem zusätzlichen Risiko ausgesetzt. Informationsgespräche des Weißen Hauses zu Covid-19 wurden bisher nicht durch Gebärdensprachdolmetsch übersetzt, wie BIZEPS berichtete.
Angestoßen durch eine Klage der nationalen Vereinigung der Gehörlosen und fünf gehörloser US-Amerikaner, hat Bundesrichter James Boasberg das Weiße Haus nun dazu verpflichtet, diesen untragbaren Zustand zu beseitigen. (siehe auch)
Die Klage stützt sich auch auf die Anti-Diskriminierungsbestimmungen des Rehabilitation Act.
Das Gericht bestätigte, dass es im öffentlichen Interesse sei, während der Pandemie immer auf dem neuesten Informationsstand zu sein, besonders aufgrund der sich ständig ändernden Situationslage.
Untertitel und Transkripte nicht ausreichend
Das US-Justizministerium ließ verlautbaren, dass das Pressebüro des Weißen Hauses bereits Live-Untertitel bei Covid-19-Informationsgesprächen zur Verfügung stellt.
Die Anklageseite hält dem entgegen, dass Gebärdensprache eine vollständige und komplexe Sprache ist und nicht nur Englisch in Handzeichen.
Richter Boasberg schließt sich dem an und hält fest, dass Untertitel und Transkripte der gegebenen Situation nicht gerecht werden und keinen geeigneten Ersatz, für die direkte Übersetzung in die Gebärdensprache, bieten. Dies deckt sich auch mit einer erst kürzlich getroffenen Gerichtsentscheidung in New York.
Entscheidung nur vorübergehend
Die Anordnung zum Einsatz von Gebärdensprachdolmetsch ist nur vorübergehend. Der Richter will sie vorerst bis zu einer Anhörung beibehalten, um festzustellen, wie das Weiße Haus seiner Verpflichtung am besten nachkommen kann.
Dabei geht es auch um die Frage, ob eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher physisch in der Nähe der Sprecherin oder des Sprechers sein oder in einem simultanen Live-Feed dolmetschen soll.