Klage gegen Stadt Wien: City Skyliner beim Wiener Eistraum genehmigt, obwohl die Rampe nicht barrierefrei war

Klagsverband unterstützte Rollstuhlfahrer, Verfahren nun außergerichtlich beendet

Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung.
Klagsverband

Der Klagsverband hat erstmals eine Behörde – in diesem Fall die Stadt Wien – wegen einer diskriminierenden Genehmigung geklagt. Konkret hat die Stadt Wien bei der Genehmigung des Aussichtsturms City Skyliner beim Wiener Eistraum wissentlich die Bestimmungen für Barrierefreiheit ignoriert.

„Mit dieser Klage haben wir juristisches Neuland betreten“, erklärt Andrea Ludwig, die den Kläger bei seinem Verfahren unterstützt hat.

„Bei fehlender Barrierefreiheit klagen wir sonst private Dienstleistungsanbieter_innen nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz. In diesem Fall haben wir aber eine Amtshaftungsklage gegen die Stadt Wien als Genehmigungsbehörde angestrengt, um da anzusetzen, wo die Diskriminierung beginnt“, so Ludwig.

Rampe zu steil und rutschig – Genehmigung erfolgte trotzdem

Die Amtshaftungsklage wurde bereits 2016 eingebracht. Damals hatte sich ein Rollstuhlfahrer nach einer Beratung beim Verein BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben an den Klagsverband gewandt: Er wollte den Aussichtsturm City Skyliner beim Wiener Eistraum besuchen. Allerdings erhielt er die Auskunft, der City Skyliner sei für Rollstühle nicht zu benützen.

Im Laufe des Amtshaftungsverfahrens stellte sich heraus, dass die Stadt Wien den Aussichtsturm genehmigt hatte, obwohl sie wusste, dass die Rampe zwar vorhanden, für Rollstuhlfahrer aber zu steil und das Profil nicht befahrbar war.

„Gerade Behörden haben eine Vorbildfunktion und müssen sich an die gesetzlichen Bestimmungen für Barrierefreiheit halten“, kommentiert Andrea Ludwig den Fall. Dazu habe sich Österreich durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet.

Die Stadt Wien hatte zwar nach massiven Protesten und Medienberichten nachträglich die Bewilligung erteilt, dass auch Rollstuhlfahrer_innen den City Skyliner benützen dürfen. In der Praxis waren diese dann darauf angewiesen, dass ihnen Mitarbeiter_innen des Aussichtsturms über die Rampe helfen.

„Das entspricht nicht der Idee einer inklusiven Gesellschaft, die es Personen mit Behinderungen ermöglicht, selbstständig am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen“, erklärt die Expertin.

Außergerichtliche Einigung – Verfahren ruhend gestellt

Die Stadt Wien war nun zu einer außergerichtlichen Einigung bereit, nachdem ein Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien vom März 2017 dem Kläger Recht gegeben hatte. In dem Beschluss hält das Oberlandesgericht Wien als zweite Instanz fest, dass es sich bei der nicht vorhandenen Barrierefreiheit des City Skyliners um eine mittelbare Diskriminierung laut Wiener Antidiskriminierungsgesetz handle und dem Kläger eine Entschädigung zustehen würde.

Die Stadt Wien hatte dem Kläger schon 500 Euro gezahlt, bevor das Verfahren zu Gericht gekommen ist, in der Folge wurden von der Stadt Wien weitere 500 Euro bezahlt, um den Rechtsstreit außergerichtlich zu beenden.

Siehe auch: ORF: Stadt zahlt für zu steile Rollstuhl-Rampe

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2 Kommentare

  • Welche Magistratsbteilung hat die Genehmigung erteilt?

    • Das war die MA 36 – Technische Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen