Trotz zufriedenstellender Arbeitsleistung wurde das Probedienstverhältnis einer Dienstnehmerin aufgelöst. Kurz davor hatte sie dem Arbeitgeber ihre Einstufung als begünstigt Behinderte aufgrund von Diabetes mitgeteilt.

Frau P, eine Radiologietechnologin mit langjähriger Berufserfahrung, bewarb sich in einem Rheumazentrum. Nach Absolvierung eines Schnuppertages wurde sie umgehend unter der üblichen Vereinbarung eines Probemonats angestellt. Sie erledigte die an sie gestellten Anforderungen zur vollen Zufriedenheit ihrer Vorgesetzten und war auch von den übrigen MitarbeiterInnen und PatientInnen wegen ihres freundlichen Auftretens und der fachlichen Kompetenz sehr geschätzt. Dies wurde ihr auch wiederholt gesagt.
Eine Woche vor Ablauf des Probemonats teilte sie der Sekretärin der Institutsleitung mit, dass sie zuckerkrank sei und zum Kreis der begünstigen Behinderten gehöre. Einen Tag vor Ablauf der Probezeit erhielt Frau P. kommentarlos die schriftliche Mitteilung, dass ihr Arbeitsverhältnis nicht verlängert würde.
Da Frau P. der Meinung war, dass der einzige Grund für die Nichtverlängerung des Arbeitsvertrages ihre Behinderung sei, wandte sie sich an BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben. Mit Hilfe von BIZEPS brachte sie einen Schlichtungsantrag beim Bundessozialamt ein. Der Vorstand des ehemaligen Dienstgebers teilte jedoch mit, dass er nicht am Schlichtungsverfahren teilnehmen werde.
Daraufhin brachte Frau P. – vertreten durch den Klagsverband – eine Kündigungsanfechtung beim Arbeits- und Sozialgericht Wien ein.
Im Gerichtsverfahren behauptete der Arbeitgeber, dass von einer Diskriminierung keine Rede gewesen sei. Man habe Frau P. lediglich deshalb angestellt, weil die von der Institutsleitung bevorzugte jüngere Kollegin zu diesem Zeitpunkt nicht verfügbar gewesen sei. Man habe von der jüngeren Kraft angenommen, dass diese längerfristig besser mit der neuen Technologie umgehen könne.
Obwohl der Sachverhalt genügend Hinweise enthielt, dass der wahre Grund für die Nichtverlängerung des Arbeitsverhältnisses mit der Klägerin die Zuckerkrankheit sei, erklärte die Richterin nach 3 Verhandlungen die Kündigung für rechtswirksam.
Diese unserer Ansicht nach falsche Beurteilung verdeutlicht neuerlich zwei Probleme, die allgemein mit dem Kampf gegen Diskriminierung verbunden sind.
- In den Gleichbehandlungsgesetzen bewanderte ArbeitgeberInnen vermeiden es tunlichst, den tatsächlichen diskriminierenden Grund für eine Kündigung oder andere arbeitsrechtlich relevante Maßnahmen (ungleichen Lohn, Beförderung, innerbetriebliche Ausbildungen etc.) offen zu benennen.
- Der zweite Grund für den ungünstigen Ausgang dieses Verfahrens liegt in der Beweiswürdigung durch die Gerichte. Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht eine Beweislasterleichterung für die von Diskriminierung Betroffenen vor. Das bedeutet, dass die Klägerin ihre Darstellung des Sachverhalts „nur“ glaubhaft machen muss. Der Gegner muss dann beweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt.
Im konkreten Fall konnte die Klägerin davon ausgehen, dass der Grund der Kündigung in ihrer Behinderung liege, da man ihr seitens des Arbeitgebers in der gesamten Probezeit weder zu verstehen gab, dass man eine andere (bessere) Qualifikation erwartet, noch dass man mit ihrer Arbeit nicht zu frieden sei.
Das Gericht folgte aber der Argumentation des Arbeitgebers, dass man grundsätzlich eine jüngere Arbeitskraft bevorzugt hätte, wodurch die Klägerin noch zusätzlich einer Diskriminierung aufgrund des Alters ausgesetzt wurde. Obwohl seitens der Klägerin dies als weiterer Anfechtungsgrund angeführt wurde, hat das Gericht diese Form der Diskriminierung im Urteil nicht einmal erwähnt.
Anhand dieses Beispiels zeigt sich, wie schwierig es trotz ambitionierter Gesetze ist, die Rechte von Diskriminierungsopfern auch tatsächlich durchzusetzen. Bei EntscheidungsträgerInnen muss noch viel Sensibilisierungsarbeit geleistet werden.
Alexandra,
07.01.2008, 00:36
*** Übrigens, im ersten (Probe)Monat kann meines Wissens bei jeder/jedem DienstnehmerIn ohne Angaben von Gründen das Dienstverhältnis gelöst werden. ***
Deshalb heißts ja auch Probemonat, wo beide Parteien „probieren“ können, ob sie überhaupt miteinander klar kommen.
Joachim,
06.01.2008, 21:18
Das Problem dieser Auflösung des Dienstverhältnisses im Probemonat liegt meiner Meinung nach nicht an der jüngeren, nicht behinderten Dienstnehmerin, sondern am Feststellbescheid bzw. an der „Einstufung als begünstigt Behinderte(r)“. Egal mit welchem Dienstnehmer man spricht, praktisch jeder gibt als Antwort: „den krieg ich nie mehr wieder los“. Das ist halt leider die Praxis.
Wäre es nicht einmal eine Überlegung wert, die Höhe der Ausgleichszahlung zu diskutieren? Knapp über 200,- € monatliche Ausgleichszahlung ab 25 Beschäftigte ist für so ein Unternehmen nicht mehr als eine lästige Zahlungsverpflichtung, aber kein Anreiz eine(n) „begünstigte(n) Behinderte(n)“ zu nehmen. Davon einmal abgesehen, dass eine „Zwangsbeglückung“ sicherlich nicht gut ist. Weder für die/den DienstnehmerIn noch für die behinderte Person. Übrigens, im ersten (Probe)Monat kann meines Wissens bei jeder/jedem DienstnehmerIn ohne Angaben von Gründen das Dienstverhältnis gelöst werden.
ma.jo,
25.12.2007, 18:31
@Harald Pachler – Ihre Sichtweise ist verständlich – jedoch wie wollen Sie bei einer rund 10% Arbeitslosigkeit in der EU am freien Arbeitsmarkt, Arbeit für behinderte Menschen ermöglichen bzw. schaffen, wenn Integration bzw. Inklusion in unserer Gesellschaft fast nur Lippenbekenntnisse sind? Ohne staatlichen Eingriffe mit Begünstigungen des Arbeitgebers bzw. mit Strafen für die Nichteinstellung von behinderten Menschen ist dies kaum möglich.
Eine Gesellschaft, die z.B. eine Firma, Konzerne aber auch Politiker ächtet, die behinderte Menschen ausgrenzt, sei es in baulicher Hinsicht aber auch in der Arbeitswelt, wo Diskriminierung KEIN Kavaliersdelikt ist, hat gute Chancen das Problem der Integration und Inklusion behinderter Menschen rasch zu bewältigen. Wir sind leider noch weit entfernt davon ..
Harald Pachler,
25.12.2007, 17:30
Die Probleme rund um das Behinderteneinstellungsgesetz und ihre Auswirkungen wird ja schon lange diskutiert. In OÖ sucht man Auswege bzw neue Wege. Vorgeschlagen wird hier nun ein Kombilohn. Darüber muss ich selber noch gründlich nachdenken. http://www.volksblatt.at/index.php?id=28443&MP=61-157
Interessant, dass die Vertreter dieser Fachleute wieder nur aus Dienstleister und Behörden bestehen. Nicht bekannt, ob hier Betroffene oder Betroffenenverbände mit eingebunden sind. Schaut offensichtlich wieder mal so aus: ÜBER und FÜR Betroffene, anstatt MIT Betroffene?
Harald Pachler,
25.12.2007, 17:01
@ ma.jo: Ich bin ein selbstbetroffener Mensch. sag wir mal so: normaler Behinderter. „normal“ da nicht im Dunstkreis der begünstigt Behinderter, weil mich der Einstellungsschein abschreckt – ich will ja keine unnötigen Hürden fuer meine Zukunft legen, gelegt von Gesetzen und einer Behörde.
Die Unterscheidung normale Behinderte und begünstigt Behinderte, auch wenn beide mind 50% aufweisen, halte ich ohnehin für schlichtwegs diskriminierend. Aber das ist bisher auch nie ein Thema gewesen – Behindertengleichstellungsgesetz hin oder her – Gleichbehandlungsgesetz hin oder her. Es ist ohnehin absurd, auf der einen Seite der Behindertenpass, auf der anderen Seite der Einstellungsschein fuer Deklarierung begünstigt Behindert.
Als Leiter einer jungen Erwachsenenbewegung mit Beeinträchtigungen fallen mir innerhalb der Gruppe grosse Unterschiede bezüglich ihrer Einstellung zu ihrer Behinderung selbst und ihren Umgang mit dem Umfeld, ihren „Status“ als Behinderter und ihre aktuelle Stellung in der Arbeitswelt besonders auf.
Ich glaube, dass „normale“ Behinderte mit weniger Problemen zu kämpfen haben, als begünstigt Behinderte. „Normale“ Behinderte gehen gewisse Dinge anderes an, und versteifen sich schon mal nicht auf eine Sonderstellung. Dort die begünstigt Behinderte, die mit vielen Problemen und Anlaufschwierigkeiten zu kämpfen haben und das trotz vielfach mit Betreuer, aufwendigen Unterstuetzungs und Foederungsprogrammen oder irgendwelche Assistenzen.
Das hat nichts mit persönlich schlechten Erfahrungen zu tun, sondern ist stille Beobachtung und nüchterne Betrachtung und der Vergleich von aktuellen Beispielen.
Alexandra,
25.12.2007, 13:38
„Liegt es an den Behindertengesetzen oder doch an den Betroffenen selbst?“
Gute Frage … Wäre sicherlich mal ein guter Ansatz darüber nachzudenken. Zuviele Boni schaffen anderswo Neid und Unzufriedenheit.
„Aus Ihrer Fragestellung kann man schließen, daß Sie schlechte Erfahrungen mit Betroffenen gemacht haben – oder ist es ein Vorurteil meinerseits?“
Warum müssen es gleich „schlechte Erfahrungen“ sein … warum nicht Beobachtung oder eine einfache Fragestellung? Warum muss so ein Satz gleich behindertenfeindliche Tendenzen aufweisen?
Das Behinderungseinstellungsgesetz ist und bleibt behinderten- und wirtschaftsfeindlich. Wir sollten uns eher bemühen uns von diesen „Quotenbehinderten“-Status loszusagen.
Wann begreifen wir endlich, dass wir NUR innerhalb unserer körperlichen Grenzen arbeiten können und daher müssen wir andere Wege gehen, als vielleicht unsere nichtbehinderten Kollegen. Klar, jemand der körperlich fit ist, kann auch andere Jobs annehmen, aber Körperbehinderte können das nunmal nicht.
Ein Spastiker kann nun mal kein Telefonist werden, ein Gehörloser kann auch nicht Radiomoderator werden und ein Blinder kann nicht Pilot werden. So sehr wir uns diese Berufsmöglichkeiten wünschen würden, aber es ist nicht möglich. Die Frage ist nun: Was kann ich meinem (potentiellen) Arbeitgeber bieten, womit ich fürs Unternehmen rentabel bin?
Ich muss zwangsläufig mit Mitbewerbern in Konkurrenz treten und es ist ja nicht so, als ob wir das nicht kennen würden. Auch innerhalb der Behinderten gibt es permanente Konkurrenzkämpfe und auch bei uns gibts ein Zweiklassen-Behindertensystem.
ma.jo,
25.12.2007, 01:49
@Harald Pachler – Integration bzw. Inklusion von behinderten Menschen in unserer Gesellschaft, setzt im Idealfall eine barrierefreie Gesellschaft – im Planen, Bauen und Wohnen, jedoch auch im Denken, in den Köpfen der Menschen voraus – manchmal auch der Betroffenen selbst, da viele von ihnen nicht so selbstbewusst durchs Leben gehen.
Vielleicht sind die Ausgleichstaxen zu niedrig, wenn sich Betriebe um ein „Butterbrot“ freikaufen können – oder die staatlichen Förderungen für Betriebe zu gering. Es wurde jetzt ein Bonus-Malus System eingeführt.
Hauptverantwortlich meiner Meinung ist der momentane Zeitgeist, wo der sogenannte Neoliberalismus, Wirtschaftswachstum, Gewinnmaximierung den einzelnen Menschen völlig in den Hintergrund drängt unsere Gehirne, durch Werbung und Medienmanipullation unsere Werte völlig verrückt und auch verseucht. Momentan regiert die Egomanen-Gesellschaft.
Ohne Umdenken und rasches Handeln – vor allem der Regierenden, die die Rahmenbedingungen für die (alle) Bürger und der Bevölkerung (nicht nur der der Spaß und Fun Gesellschaft) schaffen sollten, wird sich nur sehr sehr langsam etwas verändern. Aus Ihrer Fragestellung kann man schließen, daß Sie schlechte Erfahrungen mit Betroffenen gemacht haben – oder ist es ein Vorurteil meinerseits?
Harald Pachler,
24.12.2007, 15:17
Wie passen die zusaetzlichen Bestimmungen (werden von nicht wenigen als Vorteile angesehen) fuer beguenstigten Behinderte mit der modernen Integrationswelt bzw Integrationsgedanken ueberhaupt zusammen???
Ich meine, das wird einfach nicht gehen: Integration schreierisch fordern aber weiterhin fuer sich Sonderstellungen beanspruchen
1) 1 Woche Zusatzurlaub
2) erhoehter Kuendigungsschutz
3) erhöhter Verwaltungsaufwand fuer Firmen
4) zusaetzlich steuerliche Verguenstigungen bzw Zugang zu Foerderungen
Es gibt genug Behinderte, die heutzutage gute Ausbildung und Qualifikation vorweisen koennen. Hier sehe ich nicht so unbedingt das grosse Problem. Irgendwas laeuft schief, wenn Unternehmen trotz steuerlicher Erleichterungen und zusaetzlichen Foederungen keine oder nur ungern Behinderte aufnehmen wollen. Liegt es an den Behindertengesetzen oder doch an den Betroffenen selbst?
meia,
22.12.2007, 03:35
@Alexandra – Es geht um Integration oder Inklusion! Der Zugang zum „normalen Arbeitsmarkt“ ist für behinderte Menschen ein wesentlich schwererer. Je barrierefreier und vorurteilsfreier die Rahmenbedingungen sind (dazu gehört auch die Ausbildung), umso mehr werden behinderte Menschen am „normalen Arbeitsmarkt“ gleichwertig teilhaben können.
Es geht nicht um „behinderte Super-Könner“ und einzelne „Nieschenfinder“ die es zweifellos gibt. Es geht nicht um unproduktive geförderte Arbeitstherapie auch nicht um Lonly-Billig-Home-Bildschirm-Jobs“ zum Vereinsamen, sondern um die gleichberechtigte oder normale Teilhabe in unserer Gesellschaft. Und dazu gehört auch der freie Arbeitsmarkt! Mit diesem Statement ziehe ich mich aus der Diskussion zurück.
Alexandra,
21.12.2007, 19:11
„… meistens muß ein behinderter Mensch weit besser sein, als sein sogenannter ‚Nichtbehinderter‘ …“
1. Warum und 2. was ist falsch daran, mit anderen zu konkurrieren? Ich finde Konkurrenz gut, es belebt das Geschäft. Konkurrenz erleben auch Nichtbehinderte und viele Uniabsolventen haben auch keine Jobs. Wieviele Akademiker hocken mit Langzeitarbeitslosen in irgendwelche Alibikurse.
Ich glaube, das eigentliche Problem liegt nicht immer Arbeitgebern oder bei Unternehmen. Wenn wir uns weiterbringen wollen, ja, dann müssen wir uns anstrengen und ja, dann müssen wir auch besser sein, als andere. Auch auf diesem Gebiet dürfen wir uns nicht ausgrenzen. Uns sollte klar sein, dass uns nicht unendlich viele Möglichkeiten bereit stehen – das ist Tatsache. Und ich empfinde es ziemlich mühsam, Unternehmen permanent die Schuld zuzuschieben, denn die sind ebenfalls die Leidtragenden.
Viele von uns sind nunmal nicht extrem mobil, also müssen wir Nieschen finden, in denen wir besser sein können/müssen und dürfen. Und daher müssen wir uns selbst bei der Hand nehmen und diese Nieschen finden.
Telearbeit wäre zB eine Lösung. Schaffen wir uns einen eignenen Arbeitsplatz. Und glaub mir, meia, so realitätfremd ist das nicht. Ich hab unendlich viele Bewerbungen geschrieben, hab unterschiedliche Jobs gehabt und glaub mir, ich habe mich durchbeissen müssen – und habs keinen Tag bereut.
meia,
21.12.2007, 15:59
@Alexandra – Mag sein, daß es löbliche Ausnahmen gibt, doch schon alleine bauliche Barriere verhindern oft einen gleichgestellten Status zu übrigen Arbeitnehmern, obwohl staatliche Förderungen für Umbauten am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Es beginnt bei der Ausbildung, gleichgestellten Zugang zu politischen Gremien, bis zu Vorurteilen der Arbeitgeber. Aber wenn Sie sich durchsetzen – Meine Hochachtung – doch meistens muß ein behinderter Mensch weit besser sein, als sein sogenannter „Nichtbehinderter“ Konkurrent, um einen guten qualifizierten Job zu bekommen.
Alexandra,
21.12.2007, 09:38
Naja, meia, ich brauche mich zumindest nicht hinter meiner Behinderung verstecken und jammern. Letztendlich hab ich mein Leben und alle meine Chancen selbst in der Hand. Und es gibt Unternehmen, denen die Behinderung eines Mitarbeiters egal ist, es zählt Leistung! Und wer die Leistung bringt, wird auch den Job bekommen. Und dass man selbst die Initiative übernehmen muss, muss ich doch einem so klugen Mann, wie Dir doch gar nicht erzählen, oder?
meia,
21.12.2007, 01:55
@Alexandra – Du bist eine Träumerin und realitätsfremd – auf welchem Stern lebst Du?
Alexandra,
20.12.2007, 21:30
Letztendlich müssen wir uns durch Qualifikation behaupten. Das heißt, dass wir uns anstrengen müssen … genauso wie andere Arbeitssuchende. Wichtiger erscheint mir aber, dass wir uns selbst nicht im Wege stehen.
Helga,
20.12.2007, 09:22
Bitteschön: JUNG; GESUND und möglichst sehr viel ERFAHRUNG im Berufsalltag! DAS sind die idealen Bedingungen für das Recht auf Arbeit. OH DU FRÖHLICHE …
Alexandra,
14.12.2007, 12:48
„Solange Menschen mit Beeinträchtigungen ihre Behinderung permanent und oft zum ausschließlichen Mittelpunkt setzen, wird sich ihre persönliche Situation längerfristig auch nicht bessern. Aber grad in Österreich bevorzugt man „Schimpfen und Jammern“ So ist es …
Alexandra,
14.12.2007, 12:47
„Diese unserer Ansicht nach falsche Beurteilung …“
Ahja, jetzt nutzen wir auch schon das Behindertengleichstellungsgesetz um andere Richtlinien zu umgehen. Sehr schön. Also: In einem Probemonat kann man ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Deshalb heißt’s ja auch Probemonat. Hier können beide Seiten probieren, wie sie mit einander arbeiten. Sie hätte ja auch ohne Angaben von Gründen das Unternehmen verlassen können. Da hätte der Arbeitgeber auch nicht geklagt.
BTW: Ich wusste nicht, dass sich BIZEPS jetzt auch schon mit Arbeitsrecht beschäftigt. Denn dann wüssten sie, dass der Arbeitgeber durchaus rechtlich korrekt gehandelt hat.
„Bei EntscheidungsträgerInnen muss noch viel Sensibilisierungsarbeit geleistet werden.“
Ich denke, das gilt nicht nur für EntscheidungsträgerInnen. Es kann nicht angehen, dass wegen jedem Sch*** eine Klage eingereicht wird. Das ist doch ein Armutszeugnis für uns. Glaubt ihr den wirklich, dass sich durch permanentes Drohen irgendwas in den Köpfen der Leute verändern wird?
Harald Pachler,
14.12.2007, 11:00
Vielleicht sollte man sich das ganze System mit „begünstigt Behinderte“ und das damit verbundene Drum und Dran mal genauer analysieren. Ich schätze, dass dieses perfide System zu noch mehr Behinderungen führt und Behinderte zusätzlich behindert.
Ich kenne genug Menschen mit Beeinträchtigungen, die sich diesen Feststellungsbescheid (= Kreis der begünstigte Behinderte) vom Bundessozialamt nicht machen lassen, aus Angst, keine Jobs zu bekommen. Und ganz unentdeckt sind viele dieser Menschen fest in der Arbeitswelt eingebunden ohne lange Diskussionen usw. und erreichen überdurchschnittlich interessante Aufgabenstellen in Unternehmen, die grad die „begünstigt Behinderte“ nicht erreichen dürfen oder sollen?
Eine Firma will Leistung sehen – und da wird jede Kraft geschätzt und die Leistung auch honoriert. Egal wie der Arbeitnehmer jetzt ist, behindert oder nicht – genau das zeigt auch dieser Artikel.
Und Firmen zeigen wenig Verständnis, wenn dann hinter ihrem Rücken so plötzlich festgestellt wird: der/die Betroffene gehört zum Kreis der begünstigten Behinderte. Das sehen die Firmen als Vertrauensmissbrauch – irgendwie zu Recht.
Meine persönliche Meinung. Solange Menschen mit Beeinträchtigungen ihre Behinderung permanent und oft zum ausschließlichen Mittelpunkt setzen, wird sich ihre persönliche Situation längerfristig auch nicht bessern. Aber grad in Össterreich bevorzugt man Schimpfen und Jammern.
Jasna Puskaric,
14.12.2007, 10:35
Zusammenfassung: Eine Diskriminierung kann durch eine andere gerechtfertigt werden.