Der Bewerberin wurde signalisiert gut qualifiziert zu sein - doch für eine Anstellung müsse sie ihr Kopftuch ablegen. Trotz mehrerer Interventionen blieb der Arbeitgeber bei seiner Position.

Die Ablehnung einer Bewerberin aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit stellt eine unmittelbare Diskriminierung bei der Begründung eines Dienstverhältnisses dar. Die Rechtsfolge: Immaterieller Schadenersatz in der Höhe von mindestens zwei Monatsentgelten.
Musliminnen, die ein Kopftuch tragen, wenden sich oft an Beratungsstellen wie ZARA oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft, weil sie sich benachteiligt oder belästigt fühlen. Viele werden aber durch die potentiell lange Dauer eines Gerichtsverfahrens und die in Österreich vergleichsweise geringen Schadenersatzsummen, die Gerichte bei Diskriminierung zusprechen, abgeschreckt. Umso erfreulicher ist es, dass die betroffene Ärztin die Mühen eines Verfahrens auf sich nimmt.
Der Klagsverband unterstützt die Frau und wird über den Ausgang des Verfahrens berichten.