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Klagenfurt: Gleichstellungsbeirat eingerichtet

Aufgabe des Gleichstellungsbeirates ist es, die Interessen behinderter Menschen in Klagenfurt wahrzunehmen, insbesondere in Bezug auf die Beseitigung bestehender Diskriminierungen und Mängel.

Nachdem sich Stadt- und Gemeinderäte Klagenfurts bereits im März mehrheitlich für die Einrichtung eines Gleichstellungsbeirates ausgesprochen hatten, begann dieser mit seiner Konstitution am 7.4.2006 seine Tätigkeit am Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt als Plattform für die Anliegen und Wünsche aller behinderten Bürgerinnen und Bürger sowie beruflich oder als Gäste in Klagenfurt verweilenden Menschen mit Behinderungen.
Der Beirat setzt sich aus sieben Verteterinnen und Vertretern folgender Behindertenverbände und –organisationen aus dem Raum Klagenfurt zusammen: Beratungs-, Mobilitäts- und Kompetenzzentrum, Kärntner Blinden- und Sehbehindertenverband, Kärntner Landesverband der Gehörlosenvereine, Österreichischer Schwerhörigenbund – Landesstelle Kärnten, Österreichischer Zivil-Invalidenverband – Bezirksgruppe Klagenfurt, Rollstuhlsportverein Kärnten sowie eine noch nicht nominierte Person als Selbstvertreterin oder –vertreter von Menschen mit Lernschwierigkeiten.

Gemäß Statuten dürfen ordentliche Mitglieder des Beirates lediglich betroffene Personen mit einem Grad der Behinderung von zumindest 50% sein. Die Sozialreferentin bzw. der Sozialreferent der Stadt Klagenfurt gehört diesem in beratender Funktion an.

Aufgabe des Gleichstellungsbeirates ist es, die Interessen behinderter Menschen in der Landeshauptstadt Klagenfurt wahrzunehmen, insbesondere in Bezug auf die Beseitigung bestehender Diskriminierungen und Mängel sowie die Erarbeitung von Vorschlägen zur vorzeitigen Beseitigung dieser. Er wird die Landeshauptstadt Klagenfurt bei der Umsetzung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes, BGBl. Nr. 82/2005, und des Kärntner Antidiskriminierungsgesetzes, LGBl. Nr. 63/2004, unterstützen und auf die Einhaltung aller für Menschen mit Behinderungen relevanten Vorschriften achten.

Nächste Schritte werden die Erarbeitung einer Geschäftsordnung mit Organisationsstruktur für die Arbeitsabläufe sowie die Wahl der Vorsitzenden bzw. des Vorsitzenden und deren oder dessen Stellvertretung am 27. April 2006 sein.
Eine barrierefreie Website, über die in Kürze Informationen zur Tätigkeit des Gleichstellungsbeirates abgerufen werden können, ist in Ausarbeitung.

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