Theresa Hammer (Klagsverband): Barrierefreiheit ist kein Luxus, sondern Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe.

„Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht – keine Frage der Kulanz“, erklärt Theresa Hammer, Geschäftsführerin des Klagsverbands.
Das Urteil zeigt deutlich, dass Menschen mit Behinderungen einen Anspruch auf gleichwertige Teilhabe haben. Restaurants müssen sicherstellen, dass auch ihre WC-Anlagen barrierefrei zugänglich sind.

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien bestätigte nun ein Urteil, das dem Rollstuhlfahrer Hans-Jürgen Groß und seiner Ehefrau Bianca Groß Schadenersatz zuspricht. Der Kläger hatte im Januar 2023 ein romantisches Abendessen geplant, konnte das Restaurant jedoch aufgrund fehlender Barrierefreiheit der WC-Anlagen nicht besuchen.
Der Zugang zur Toilette war nur über drei Stufen möglich. Eine mobile Rampe sowie ein Haltegriff, die eine einfache Lösung dargestellt hätten, waren nicht vorhanden. Hans-Jürgen Groß fühlte sich durch diese Barriere diskriminiert, da ihm damit ein gleichwertiger Restaurantbesuch verunmöglicht wurde. Auch seine Ehefrau, die den Jahrestag mit ihm verbringen wollte, wurde dadurch benachteiligt.
„Ich wollte meiner Frau eine besondere Überraschung bereiten. Doch statt eines schönen Abends wurde es ein monatelanges Ringen um ein WC, ohne dass niemand auskommt. Trotz aller Bemühungen meinerseits, gab es keine zeitgerechte Lösung. Somit wurde aus der geplanten Überraschung eine zur Schau Stellung meiner Behinderung und meine Frau war mittendrin“, sagt Hans-Jürgen Groß.
Dabei hätte eine einfache Lösung, wie eine mobile Rampe und ein Haltegriff, den Zugang ermöglicht.
Das Gericht stellte fest, dass nicht nur der Rollstuhlnutzer, sondern auch seine Ehefrau als nahestehende Angehörige diskriminiert wurde. Ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben war ebenfalls durch die fehlende Barrierefreiheit eingeschränkt. Hans-Jürgen Groß erhielt 1.000 Euro Schadenersatz, seine Ehefrau 700 Euro.
„Dieses Urteil sendet ein wichtiges Signal. Menschen mit Behinderungen müssen überall die gleichen Chancen haben, an gesellschaftlichen Aktivitäten teilzunehmen. Barrierefreiheit ist kein Zusatzangebot, sondern gesetzlich vorgeschrieben“, so Hammer weiter.
Unterstützt wurde die Klage durch den ÖZIV-Burgenland. Der Verband macht sich für die Rechte von Erwachsenen und Kindern mit Behinderungen stark. Hans-Jürgen Groß ist Präsident des ÖZIV-Burgenlands und betont:
Barrierefreiheit ist keine Wahlmöglichkeit, sondern eine Verpflichtung für Alle seit 2006. Das Urteil zeigt, dass Menschen mit Behinderungen keine Menschen zweiter Klasse sind – aber leider noch immer für ihren Status als Kund*innen kämpfen müssen!
Das Urteil ist rechtskräftig. Eine Revision wurde ausgeschlossen.