Neues Gremium hat sich gestern offiziell konstituiert. Das Land Niederösterreich hat nun auch einen Monitoringausschuss eingerichtet, der überwachen soll, wie die UN-Behindertenrechtskonvention in Niederösterreich umgesetzt wird.
Die Mitglieder des neuen Gremiums wurden gestern bei einer feierlichen Zeremonie im Landhaus St. Pölten ernannt, darunter auch Andrea Ludwig, die Leiterin der Rechtsdurchsetzung beim Klagsverband und der Generalsekretär des Klagsverbands Volker Frey.
Sie sind gemeinsam mit SelbstvertreterInnen von Behindertenorganisationen, VertreterInnen von NGOs und WissenschafterInnen für sechs Jahre bestellt und üben diese Funktion ehrenamtlich aus.
Diskriminierungsschutz ausweiten und Etappenplan für Barrierefreiheit
Die UN-Behindertenrechtskonvention, die 2008 von Österreich ratifiziert wurde, sieht vor, dass die Staaten innerstaatliche Gremien zur Überwachung der Umsetzung einrichten – und zwar nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf Länderebene. Die Konvention verlangt auch, dass diese Stellen den sogenannten Pariser Prinzipien entsprechen. In der Praxis heißt das, sie müssen ausreichend finanziert werden, pluralistisch zusammengesetzt und auch für besonders benachteiligte Personengruppen zugänglich sein.
Für den Klagsverband sind im Rahmen der Teilnahme am NÖ Monitoringausschuss zwei Forderungen besonders dringlich: Das Niederösterreichische Antidiskriminierungsgesetz sieht im Gegensatz zu den anderen Ländergesetzen bislang keinen Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen außerhalb der Arbeitswelt vor. Kann eine Rollstuhlfahrerin also ein Gebäude des Landes nicht betreten, weil die Rampe fehlt, hat sie keine rechtliche Handhabe.
Daran knüpft auch die zweite wichtige Forderung des Klagsverbands an: Eine der ersten Aufgaben des Monitoringausschusses sollte es sein, einen Etappenplan für Gebäude des Landes Niederösterreich und der Gemeinden einzufordern, der sicherstellt, dass alle Landes- und Gemeindebauten mittelfristig barrierefrei zugänglich sind.
Dringende Empfehlungen der UNO
Auf internationaler Ebene wurde die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention erst im September dieses Jahres von der UNO geprüft. Die Empfehlungen, die vom UN-Komitee an Österreich abgegeben wurden, sind umfangreich und sehen neben der Harmonisierung der Gesetze, der Einführung eines Unterlassungs- und Beseitigungsanspruchs auch die Einrichtung von Monitoringstellen in den Bundesländern vor.