Klagsverband sieht dringenden Verbesserungsbedarf bei den Rechten von Menschen mit Behinderungen

UNO prüft nächste Woche Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Österreich.

Logo Klagsverband
Klagsverband

Am 2. und 3. September prüft der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, wie Österreich die Behindertenrechtskonvention umsetzt.

Für den Klagsverband bestehen wesentliche Defizite bei der Harmonisierung des Rechts, bei der Einrichtung von Monitoringstellen, beim Anspruch auf inklusive Bildung und beim Rechtsanspruch auf Barrierefreiheit.

Mangelnde Harmonisierung des Rechts

Österreich wird auf internationaler Ebene immer wieder dafür kritisiert, dass Antidiskriminierung und Gleichstellung in rund 50 Gesetzen auf Bundes- und Länderebene geregelt sind. Diese Fülle an gesetzlichen Bestimmungen führe dazu, dass nur einige wenige ExpertInnen einen Überblick über die Rechtslage hätten, erklärt Volker Frey vom Klagsverband. Für Menschen, die sich gegen Diskriminierung wehren wollen und rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, sei es deshalb sehr schwierig, von ihrem Recht Gebrauch zu machen.

Monitoringstellen müssen Pariser Prinzipien entsprechen

In der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist vorgesehen, dass nicht nur der Bund, sondern auch alle Bundesländer Monitoringstellen zur Überwachung der Umsetzung der Konvention eingerichtet werden. Dies ist bislang in Österreich nicht flächendeckend der Fall. Auch hier könne von Harmonisierung nicht gesprochen werden, so Volker Frey.
Manche Bundesländer hätten eine Monitoringstelle, einige hätten noch keine Schritte gesetzt, wieder andere würden beabsichtigen, eine solche Stelle einzurichten. „Es ist aber auch wichtig, dass die Monitoringstellen den sogenannten Pariser Prinzipien entsprechen. Sie müssen also ausreichend finanziert sein, pluralistisch zusammengesetzt und besonders für schwache Personengruppen zugänglich sein“, so Frey.

Recht auf inklusive Bildung

Eine weitere Forderung, die der Klagsverband bereits in seinem Schattenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich genannt hat, ist das Recht auf inklusive Bildung. Volker Frey dazu: „Inklusion muss als Querschnittsmaterie betrachtet werden und beginnt bereits im Kindergarten und in der Schule.“ Der Klagsverband fordert deshalb die Abschaffung von Sonderschulen, eine verbesserte Ausbildung für LehrerInnen, sowie Schulen ohne Barrieren.

Recht auf Barrierefreiheit

Zu einer inklusiven Gesellschaft gehört auch der uneingeschränkte Zugang von Menschen mit Behinderungen zu öffentlichen Gebäuden, Verkehrsmitteln und Informationen. Der Klagsverband fordert deshalb besonders die Bundesländer auf, in dieser Hinsicht größere Anstrengungen zu tätigen und Etappenpläne vorzulegen, die längstens bis 2019 dauern.

Die UN-Behindertenrechtskonvention (CRPD)

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist 2008 völkerrechtlich in Kraft getreten und wurde im selben Jahr von Österreich ratifiziert. Sie regelt in 50 Artikeln die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Im vierjährigen Rhythmus müssen die Staaten einen Bericht über die Umsetzung der Konvention in ihrem Land vorlegen. Auf Grundlage des Staatenberichts und den Berichten der Zivilgesellschaft erstellt die UNO eine Prüfliste (list of issues), die am 2. und 3. September in Genf überprüft wird. Nach der Staatenprüfung spricht die UNO Empfehlungen für die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Österreich aus.

Umfassende Informationen zur UN-Behindertenrechtskonvention gibt es von BIZEPS.

Wie die Staatenprüfung funktioniert, erklärt Martin Ladstätter/BIZEPS in einem Video.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich