Klagsverband: Thomas Mördinger bildet mit Theresa Hammer neues Geschäftsführungsduo

Genug finanzielle Mittel für Rechtszugang diskriminierter Gruppen, Schließen von Schutzlücken und Ausdehnung des Verbandsklagerechts auf alle Diskriminierungsbereiche als Ziele.

Logo Klagsverband, links drei senkrechte Striche die wie Bücher aussehen, rechts das Wort Klagsverband
Klagsverband

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern agiert mit einer neuen Doppelspitze. Thomas Mördinger ergänzt seit Juni als wirtschaftlicher Geschäftsführer und Leiter der Kommunikation die fachliche Geschäftsführerin und Leiterin der Rechtsdurchsetzung Theresa Hammer.

Mördinger unterstützte in den letzten vier Jahren als externer Dienstleister NGOs bei der politischen Kommunikation. Davor war er mehr als sieben Jahre Leiter der Public Affairs und zuletzt stellvertretender Geschäftsführer bei dem umweltpolitischen und umweltrechtlichen Dachverband ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung.

Thomas Mördinger übernimmt von Paul Haller, der den Klagsverband seit 2022 erfolgreich in dieser Tätigkeit geleitet hat. Mördinger:

Der Klagsverband ist eine bedeutende Instanz bei der Weiterentwicklung des Antidiskriminierungsrechts in Österreich. Diese unerlässliche Arbeit wird zu Recht auch von öffentlichen Stellen mitfinanziert. Mein vorrangiges Ziel wird es daher sein, dass auch in budgetär angespannten Zeiten genug Mittel für die Verbesserung von Rechtszugang und Rechtsdurchsetzung diskriminierter Gruppen zur Verfügung stehen.

Schutzlücken schließen und Verbandsklagerecht auf alle Diskriminierungsfelder ausweiten

Laut Behindertengleichstellungsgesetz ist der Klagsverband zwar dazu berechtigt, durch Verbandsklagen die strukturelle Diskriminierung von Menschen mit Behinderung zu bekämpfen. Bei anderen Formen der Diskriminierung ist das jedoch bislang nicht vorgesehen – etwa aufgrund des Alters, Geschlechts oder der ethnischen Herkunft.

Schutzlücken vor Diskriminierung bestehen noch in vielen EU-Staaten. Das hat auch die EU-Kommission erkannt und die Vorbereitung einer entsprechenden Richtlinie für die Mitgliedsstaaten wieder in ihr Arbeitsprogramm aufgenommen. Hier sollte die österreichische Bundesregierung aber nicht auf die EU warten, sondern selbst aktiv vorangehen.

Theresa Hammer: „Wir sind in der Lage, die Situation diskriminierter Gruppen deutlich zu verbessern, indem wir strategisch Fälle vor Gericht bringen. Wegweisende Urteile in Einzelfällen schaffen so Rechtssicherheit für alle. Es braucht aber auch ein Verbandsklagerecht für alle Bereiche, um strukturelle Diskriminierungen auch losgelöst vom Einzelfall effektiv bekämpfen zu können. Thomas Mördinger bringt sowohl die kaufmännische als auch politische Erfahrung mit, die uns dabei helfen kann, dieses Ziel zu erreichen.“

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