Klagsverband zum Tag der Menschen mit Behinderung: Bildungsminister muss Diskriminierung von Kindern mit Behinderung beenden

Hammer bekräftigt Forderung nach bundesweitem Anspruch auf bedarfsgerechte Assistenz

Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung.
Klagsverband

„Es braucht einen Rechtsanspruch auf Assistenz, damit Kinder und Jugendliche mit Behinderung ihr Recht auf Bildung verwirklichen können. Persönliche Assistenz ermöglicht Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben. Ohne eine bedarfsgerechte Assistenz können viele Kinder und Jugendliche mit Behinderung nicht gleichberechtigt am Schulleben teilnehmen. Derzeit gibt es diese Unterstützung nicht für alle Schüler und Schülerinnen mit Behinderungen, und das ist diskriminierend. Der Bildungsminister hat es in der Hand diese Diskriminierung zu beenden“, sagt Theresa Hammer, Geschäftsführerin und Leitung der Rechtsdurchsetzung des Klagsverbands.

Der Klagsverband führt dazu derzeit die erste Verbandsklage Österreichs nach dem Behindertengleichstellungsgesetz. Mehrere Selbstbestimmt-Leben-Organisationen unterstützen die Klage gegen den Bildungsminister. Im Dezember 2022 findet der erste Gerichtstermin statt.

Hammer verweist auch auf das in Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschriebene Recht auf Bildung und betont:

Von einem inklusiven Bildungssystem sind wir leider insgesamt noch weit entfernt. Ein Rechtsanspruch auf eine geeignete, bedarfsgerechte Assistenz für alle Schüler*innen mit Behinderung, die dies benötigen, wäre ein wichtiger und schnell umzusetzender Schritt auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem. Warten wir nicht länger ab!

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