Netzwerk People First Deutschland

Klare ethische Grenzen nötiger denn je

Die Behandlung der neunjährigen Ashley in Seattle mit Hormonen gegen Wachstum stellt nach Ansicht von Mensch zuerst eine klare Menschenrechtsverletzung dar.

Behinderte Menschen müssten nach Ansicht der Organisation von Menschen mit Lernschwierigkeiten von derartigen Behandlungen geschützt werden.

„Es ist unglaublich auf welche Ideen Menschen heutzutage noch kommen und was alles erlaubt ist. Einem Kind – ob behindert oder nicht – das Wachstum zu verbieten und die Gebärmutter zu entfernen, und das in einem angeblich modernen Land wie den USA, das ist ungeheuerlich“, kommentierte Stefan Göthling, Geschäftsführer von Mensch zuerst den Vorfall in Seattle.

Gerade im Hinblick auf die am 13. Dezember 2006 verabschiedete UN Menschenrechtskonvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen müsse so etwas der Geschichte angehören. Das Netzwerk von Menschen mit Lernschwierigkeiten forderte zu einem öffentlichen Aufschrei angesichts dieser Vorkommnisse auf, denn so etwas dürfe auf keinen Fall Schule machen. Besonders erschreckend sei nämlich, dass die Ethikkommission eines Kinderkrankenhauses in Seattle einer solchen Behandlung zugestimmt habe.

„Dass sich Eltern Sorgen um die Zukunft ihrer Kinder machen ist das eine, dass derartige Behandlungen aber erlaubt sind, das ist unverständlich“, so Stefan Göthling.

Auch Susanne Göbel, die bei Mensch zuerst als Unterstützerin arbeitet und drei Jahre lang in den USA im Bereich der Unterstützung von Menschen mit Lernschwierigkeiten gearbeitet hat, zeigte sich gegenüber den kobinet-nachrichten empört. „Das ist eine eindeutige Menschenrechtsverletzung und hat nichts mehr mit einer modernen Behindertenpolitik zu tun, wenn so etwas erlaubt wird“, so die Sozialpädagogin.

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