Klonen: Gesetzeslage in Österreich ist klärungsbedürftig

Für Primig-Eisner ist eine Unterzeichnung der Biomedizin-Konvention nicht erforderlich und wünschenswert.

Birgit Primig-Eisner
Primig-Eisner

Die österreichische Bioethik-Kommission des Bundeskanzlers ersucht die Bundesregierung, die Gesetzeslage bezüglich eines Klonverbotes in Österreich zu durchleuchten. Wie ORF-ON Science berichtet möchte der Vorsitzende der Kanzlerkommission, Prof. Huber, wissen, ob „die bestehenden Gesetze“ ausreichen.

Wiederholt erinnert die Kanzlerkommission an eine im Vorjahr ausgesprochene Empfehlung zur Unterzeichnung der Biomedizin-Konvention. „Die Bedenken sind nach Gesprächen mit Behindertenvertretern aber mittlerweile ausgeräumt“ behauptet Huber und erklärt, daß „zusätzliche nationale Regelungen“ geschaffen werden sollen.

„Die Bedenken sind keinesfalls ausgeräumt. Zusätzliche nationale Regelungen sind ein Denkansatz, aber es liegen noch nicht einmal Entwürfe von möglichen Gesetzen vor. Von politischer Seite wurde mehrfach versichert, dass die Biomedizin-Konvention keinesfalls unterzeichnet wird, bevor diese Gesetze nicht bestehen,“ meint dazu die Vorsitzende der Ethikkommission FÜR die Bundesregierung, Birgit Primig-Eisner. Eine Unterzeichnung der Biomedizin-Konvention hält sie für derzeit nicht erforderlich und wünschenswert.

Die angeblich gekonten Babies seien, so Primig-Eisner, längst kein Grund, die Konvention zu ratifizieren. „Ein international geschickt verbreitetes Gerücht darf ja wohl nicht Anlass von Gesetzgebung sein.“ Klonen in Österreich zu verbieten wäre durch eine Novellierung des Fortplfanzungsmedizingesetzes ebenso möglich.

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