SPÖ fordert Behindertengleichstellungsgesetz
Anlässlich eines Besuchs des BBRZ (Berufliches Bildungs- und Rehab Zentrum) in Wien forderte Gertraud Knoll, Mitglied im Team von Alfred Gusenbauer, ein Behindertengleichstellungsgesetz. Behindertenhilfe dürfe nicht Almosenpolitik sein, sondern es müsse einen klar geregelten Rechtsanspruch auf Berufsrehabilitation geben. Die derzeitige Regelung sei unbefriedigend und vielfach eine „Ermessensfrage“. Wichtig sei auch die sozialökonomische Betonung.
Abgesehen von der „persönlichen Dramatik“ gebe es nichts teureres, als Menschen in die Sozialhilfe zu „entsorgen“. Deshalb müssen Menschen, die auf Grund einer Behinderung ihrer bisherigen Arbeit nicht mehr nachgehen können, auf andere Fähigkeiten getestet werden und durch vermittlungsorientierte Betreuung auf den Arbeitsmark zurückkehren können und nicht für den Rest ihres Lebens als „Sozialhilfefall“ gelten.
Österreich habe im internationalen Vergleich eine sehr hohe Zahl an vorzeitigen Abgängen in die Pension aufgrund von Invalidität und Berufsunfähigkeit, erläuterte Roman Pöschl, Geschäftstellenleiter des BBRZ Wien (Berufliches Bildungs- und Rehabilitationszentrum). Mehr als 80 Prozent der unselbstständig Erwerbstätigen erreichten das gesetzlich vorgesehene Pensionsalter nicht. Die bisherige Strategie, arbeitsmarktpolitische Probleme durch vorzeitigen Zugang zu Pensionsleistungen zu lösen, verbunden mit immer noch bestehenden Bildern von Lebensarbeitsplätzen und lebenslanger Nutzbarkeit von Grundqualifikation, haben zur derzeit kritischen Situation maßgeblich beigetragen, so Pöschl weiter.
„Behinderte Menschen müssen wieder einen Weg in die Erwerbstätigkeit finden“, forderte Knoll. Auch psychische Krankheiten (Stichwort: Depression) spielten hier eine zentrale Rolle. Besonders wichtig sei hier ein bewusstseinsbildender Veränderungsprozess, sagte Knoll weiter und sprach dabei die „unsägliche Sozialschmarotzerdebatte“ an. So habe etwa ÖVP-Klubobmann Andreas Khol davon gesprochen, dass man „die Menschen aus der sozialen Hängematte“ herausführen müsse.
Derzeit gebe es Berufsrehabilitationsanspruch nur in Verbindung mit Berufsschutz: Dazu müsse man den erlernten Beruf auch die letzen fünfzehn Jahre vor der Berufsunfähigkeit ausgeübt haben. Wenn man sich jedoch, wie es der heutige Arbeitsmarkt fordere, beruflich verändere, dann sei nach derzeitiger Rechtslage das Recht auf berufliche Rehabilitierung verwirkt. Man müsse „weg von diesen rigiden Regulierungen“, so Pöschl. Die schwarz-blaue Regierung habe regelrechte „Devastationen“ angerichtet, nach denen heute „niemand mehr Anspruch auf irgendetwas“ hätte. Hier seien „absurde Konzepte“ erstellt worden, die mit der Realität am Arbeitsmarkt nichts zu tun haben.