Arbeitsübereinkommen SPÖ - ÖVP (auszugsweise)
Begonnen hat es mit der Befürchtung des Tiroler Landeshauptmannes Weingartner, der meinte, „die irrsinnigen sozialen Standards sind nicht mehr haltbar“ und daran die Aussage knüpfte „Wir müssen ernst darüber nachdenken ob wir uns Pflegezuschüsse noch leisten können, die weder von der Höhe des Einkommens noch vom tatsächlichen Kostennachweis abhängig gemacht werden.“
Etwas später legte er dann noch ein Schäuferl nach und verstieg sich zur Frechheit des Jahres: „Öffentliche Mittel für das Sparbuch der Erben sind für die zwar sehr schön, aber nicht der Sinn der Sache.“
Damit hat er pauschal alle PflegegeldbezieherInnen zu SozialschmarotzerInnen abgestempelt. Diesen Ungeheuerlichkeiten folgten dann in bunter Folge die Ankündigungen, daß die Koalitionsparteien planen das Pflegegeld nicht mehr valorisieren zu wollen, einen Pflege-nachweis einzuführen usw.
Die letzten Meldungen besagen, daß das Pflegegeld nur noch dann angehoben werden soll, wenn ein entsprechender Leistungsnachweis erbracht wird und der pflegebedürftige Mensch „das Geld nicht in den Sparstrumpf steckt.“ (Kurier, 26.11.94)
Arbeitsübereinkommen SPÖ – ÖVP (auszugsweise)
I. Demokratie
Weitere Verfassungs- und Rechtsfragen: Die Verankerung von wirtschaftlichen und sozialen Grundrechten … soll weitergeführt und abgeschlossen werden.
Justiz: Reform des Pflegschaftsrechts einschließlich einer Weiterentwicklung des Sachwalterrechts im Interesse kranker und geistig behinderter Menschen.
II. Aufschwung
Budgetkonsolidierung: Um auch künftig die Finanzierung der Sozialleistungen sicherstellen zu können, werden Maßnahmen zu setzen sein, die insbesondere den Familienlastenausgleichsfonds, die Arbeitslosenversicherung, die gesetzliche Pensionsversicherung und die Pflegegeldbestimmungen betreffen.
III. Lebensqualität, Arbeitswelt
Arbeitswelt: Das Rehabilitationssystem in der Sozialversicherung sollte nach einheitlichen Grundsätzen gestaltet werden, um Ungleichbehandlungen der Berufsgruppen bei gleichem Rehabilitationsbedarf auszuschlies-sen.
Frauen und Familie: Sozialrechtliche Absicherung der Personen, die in der Alten- und Behindertenpflege tätig sind, aus dem Pflegegeldanspruch des einzelnen. Die Einführung der Pflegevorsorge soll nicht nur dazu führen, daß die Pflegebedürftigen die erforderliche Hilfe erhalten, sondern auch dazu, daß die damit beschäftigten Familienangehörigen – in der Regel meist – Frauen sozial- und arbeitsrechtlich abgesichert sind. … Ausweitung der Anspruchskriterien im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten zur Pflegefreistellung für einen Elternteil, wenn ein Kind bis zum vollendeten 3. Lebensjahr ins Krankenhaus muß. … Weiterer Ausbau der Familienberatungsstellen unter besonderer Berücksichtigung bestimmter Schwerpunktthemen wie Integration behinderter Kinder …
Gesundheit: Die Erzielung weiterer Fortschritte bei der Integration von Behinderten in die Gesellschaft, der Abbau von Berührungsangst und die verstärkte Zuwendung zu den Problemen behinderter Menschen sind gemeinsame Anliegen der beiden Koalitionspartner.
IV. Zukunft
Bildung und Kultur: Integration behinderter Schüler im Sekundarbereich.
Beilage: Budgetkonsolidierung
Pflegegeld: Erhöhungen (Valorisierungen) beim Pflegegeld sollen dadurch ermöglicht werden, daß Kostenreduzierungen durch Leistungsnachweise oder andere Einsparungen erzielt werden. … Pflegegeldeinstufungen bei Beamten, Post usw. durch Sozialversicherung … Berücksichtigung der Reformvorschläge der Länder und Gemeinden zur Verringerung des Aufwandes beim Pflegegeld.