Koalition spricht von Neubeginn in der Wirtschaft- und Budgetpolitik

Bartenstein kündigt engagierte Reform des Wettbewerbsrechtes an

Parlament
BIZEPS

Abgeordnete Haidlmayr (GRÜNE) ging von einer ganz anderen Seite auf die Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung ein. Sie zitierte den Wirtschafts- und Arbeitsminister, der von einem „ausgetrockneten Arbeitsmarkt“ berichtete, obwohl derzeit 21.691 behinderte Männer und 11.309 behinderte Frauen Arbeit suchten.

„Es stimmt nicht, dass alle Menschen Arbeit haben“, sagte Haidlmayr und fügte hinzu, dass es wohl nicht notwendig wäre, eine der 2,7 Mrd. S, die den Unfallrentnern weggenommen wurden, für die Behindertenbeschäftigung einzusetzen, wenn tatsächlich Vollbeschäftigung herrschte. Als positives Beispiel in der Behindertenbeschäftigungspolitik nannte die Rednerin Südtirol, wo die Ausgleichstaxe für Betriebe, die ihrer Einstellungspflicht nicht nachkommen, auf 40.000 S angehoben wurde. Infolgedessen sei die Arbeitslosigkeit der Behinderten dort von 12 auf 2,3 % zurückgegangen.

Statt diesem Vorbild zu folgen, weigerten sich die Koalitionsparteien nach wie vor, Anträgen der Grünen auf Erhöhung der Ausgleichstaxe zuzustimmen, kritisierte Abgeordnete Haidlmayr und warf Bundesminister Bartenstein vor, dass auch sein Ressort bei der Erfüllung der Einstellungspflicht Behinderter säumig sei.

Abgeordneter Kopf (ÖVP) zeigte sich verwundert über die Diskussion zur Definition und Interpretation des Begriffs Vollbeschäftigung. Wer mit Wirtschaftstreibenden spreche, wisse, dass drei Viertel der Betriebe die Suche nach Mitarbeitern als sehr schwierig bezeichnen. Es brauche drei Monate und länger, bis die Unternehmen geeignetes Personal finden, sagte Kopf. Das heiße nicht, dass einzelne Gruppen nicht auch Probleme hätten, auf dem Arbeitsmarkt unterzukommen. Von einer Erhöhung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz hielt Abgeordneter Kopf aber wenig.

Er plädierte dafür, den Kündigungsschutz für Behinderte zu lockern, denn er schütze die Behinderten nicht, sondern stelle eine Barriere für die Betriebe dar, behinderte Menschen einzustellen, da es sehr schwer sei, sich von einem behinderten Mitarbeiter zu trennen, wenn dies notwendig sei.

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