Michael Svoboda

KOBV: Große Verwunderung über Voget

Nicht unerwartet kritisierte der "Kriegsopfer- und Behindertenverband" (KOBV) einen Leitartikel von ÖZIV-Präsident Dr. Klaus Voget zum Thema Interessensvertretung scharf.

„Mit größter Verwunderung habe ich Deinen Leitartikel im ÖZIV- Infoblatt Ausgabe 3/2006, Seite 3 gelesen“, schreibt der KOBV Präsident Mag. Michael Svoboda in einem an Voget gerichteten Brief vom 11. Oktober 2006. Auf der Homepage der „Zentralbehindertenvertrauensperson (ZBVP) für die Bediensteten der Stadt Graz“ ist der Brief nachzulesen.

Die Verwunderung Svobodas bezieht sich auf ein „Nachdenken“ Vogets zum Thema Kündigungsschutz, von dem BIZEPS-INFO bereits berichtete. „Ich persönlich glaube“, so Voget damals, „dass das Ablaufdatum für diesen besonderen Schutz gekommen ist, was die Zukunft bzw. neue Dienstverhältnisse betrifft“.

Auch wenn die Diskussion nicht neu ist, mit starken Emotionen ist bei diesem Thema immer zu rechnen.

Für Svoboda „unverzichtbar“

„Dein Angriff auf diesen Kündigungsschutz gerade zum jetzigen Zeitpunkt (oder wurde dieser bewusst gewählt ??) wohl bei den bevorstehenden Koalitionsverhandlungen Anstoß dafür sein, dass die Interessenvertretung der Arbeitgeber wiederum, und diesmal noch dazu durch Deine Meinung gestützt, die ersatzlose Abschaffung dieses unverzichtbaren Instruments der Arbeitsplatzsicherung für Behinderte fordern wird“, attackiert Svoboda den ÖZIV Präsidenten Voget frontal.

Wenn auf diesem emotionalen Niveau diskutiert wird, gestaltet sich ein Gespräch sicherlich schwierig. Zu hinterfragen wäre auch, was den KOBV-Präsidenten Svoboda derart aus der Reserve gelockt hat. Der erhöhte Kündigungsschutz wird von vielen behinderten Bewerberinnen und Bewerberin in der Praxis als Einstellungshindernis erlebt. Darüber wird auch schon seit Jahren diskutiert.

Gleichstellungspaket kein Fortschritt?

Interessant auch die Replik von Svoboda auf Vogets Hinweis, dass das Gleichstellungspaket nun Fortschritte und einen neuen Schutz bietet.

„Ich teile nicht Deine Auffassung, wonach das Bundes-Behindertengleichstellungspaket einen zeitgemäßeren (gemeint wohl wirksameren) Schutz von Arbeitsverhältnissen von Behinderten bietet, da es erst NACH ausgesprochener Kündigung zu Anwendung kommen kann (ex-post Prüfung). Es wird auch kaum Arbeitgeber geben, die eine/n Behinderten, weil eben verboten, WEGEN der Behinderung kündigen werden“, legt Svoboda seinen Standpunkt in dem Brief klar dar.

Dieser Standpunktwechsel von KOBV-Präsident Svoboda ist bemerkenswert, schrieb er doch noch bei der Beschlussfassung des Gleichstellungspaketes in einer Presseaussendung des KOBV: „Das nunmehr vorhandene Gleichstellungspaket … enthält ein Diskriminierungs- und Belästigungsverbot für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige, die Gleichstellung in der Arbeitswelt, …“

Wie geht die Diskussion weiter?

Es wird nun spannend sein zu beobachten, wie die Diskussion weitergeht. Insbesondere deswegen, weil es genau die Diskussion der letzten Jahre widerspiegelt. Hier der Kriegsopferverband, der jene vertritt, die schon einen Arbeitsplatz haben und quasi unkündbar bleiben wollen, dort der ÖZIV, der – wahrscheinlich durch seine Beratungstätigkeit – in den letzten Jahren die Hindernisse am Arbeitsmarkt für behinderte Bewerberinnen und Bewerber verstärkt in den Überlegungen berücksichtigt.

Es wäre schlimm – aber nicht ganz unösterreichisch – wenn die Diskussion genau hier endet, bevor sie richtig angefangen hat.

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6 Kommentare

  • „… Interessant auch die Replik von Svoboda auf Vogets Hinweis, dass das Gleichstellungspaket nun Fortschritte und einen neuen Schutz bietet.

    „Ich teile nicht Deine Auffassung, wonach das Bundes-Behindertengleichstellungspaket einen zeitgemäßeren (gemeint wohl wirksameren) Schutz von Arbeitsverhältnissen von Behinderten bietet, da es erst NACH ausgesprochener Kündigung zu Anwendung kommen kann (ex-post Prüfung). Es wird auch kaum Arbeitgeber geben, die eine/n Behinderten, weil eben verboten, WEGEN der Behinderung kündigen werden“, legt Svoboda seinen Standpunkt in dem Brief klar dar….“

    Genau – so ändern sich die Zeiten. Dafür spricht Svoboda so schnell als möglich die fristlose Entlassung für eigene begünstigt behinderte Beschäftigte aus, um der Peinlichkeit der Zustimmung im Behindertenausschuss zu entgehen, setzt den Beschäftigten unter Druck und geht – fast wörtlich gesagt – über Leichen. Diesem Menschen ist alles Recht, um Recht brechen zu können. Dieser Kommentar dürfte im Hinblick auf die Aktualität „verspätet“ sein, wurde aber soeben durch Zufall entdeckt und musste gesetzt werden.

  • Was sagen meine Freundinnen aus dem Vereinigten Königreich zum Thema Arbeit und Behinderung seit Jahren: „Vergesst Quoten, speziellen Kündigungsschutz etc. und vertraut auf ein vernünftiges Gleichstellungsrecht!“ Allerdings haben wir das in Österreich nicht.

  • Leider sind einige dieser Anreize nur Kann-Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Integrationsbeihilfe ist z.B. ein Lohnkostenzuschuss nur für die Dauer des ersten Jahres und fällt dann weg. Wäre es nicht besser, Förderungen jährlich zu steigern, um den Erhalt des begünstigten Arbeitsplatzes für das Unternehmen immer lukrativer zu machen? Jährlich kommen rund € 70 Mio in den Ausgleichstaxfonds. Ende 2003 befanden sich über € 90 Mio in diesem Topf (aktuelle Zahl liegt mir nicht vor) – wird hier Geld gebunkert? Es sollte auch der Weg in die Selbständigkeit vermehrt gefördert werden. Ein großes Potential an möglichen selbst geschaffenen Arbeitsplätzen liegt hier brach. Verbesserungsmöglichkeiten gibt es also.

  • Die AG können lukrieren eine lerhlingsprämie für behinderte Lerhlinge, eine Lohnkostenzuschuss und eine INtegrationsbeihilfe alles in nicht unbedeutender Höhe. Daneben sind schlagen Einsparunge zu Buche, wei keine Ausgleichstaxe, keine Kommunalsteuer, kein DG-Beitrag nach FamilienlastenausgleichsG, keine Landeskammerumlage und keine U-Bahnsteuer pro beschäftigten begünstigten behinderten Arbeitnehmer. Reicht das nicht aus um einen sehr motivierten Arbeitnehmer zu bekommen?

  • Meines Wissens gibt es den Anreiz für Unternehmen schon seit vielen Jahren. Und zwar in Höhe der Ausgleichstaxe oder sogar der doppelten für über die Pflicht hinausgehende Einstellung pro behinderten Arbeitnehmer. Wenn diese Prämienregelung nicht inzwischen abgeschafft wurde.

  • Gäbe es nicht die Möglichkeit, beide Varianten nebeneinander zu praktizieren? Ich nehme an, niemand wird den Kündigungsschutz bei bestehenden Dienstverhältnissen aufheben wollen (wird auch Dienstrechtlich gar nicht möglich sein), da sollte niemand verunsichert werden. Dass Unkündbarkeit klarerweise ein Hemmnis für Einstellungen ist, liegt nicht an „profitgierigen“ Unternehmern, sondern entspringt der Verantwortung als Unternehmer, Krisenzeiten notfalls auch durch Mitarbeiterabbau überstehen zu können.

    Niemandem ist gedient, wenn arbeitsrechtliche Überregulierungen zum Untergang von Firmen und damit Verlust von Arbeitsplätzen führt (soll es geben). Dies gilt vor Allem für die österr. Wirtschaft, die zum Großteil von KMU’s geprägt ist. Wie wäre es, das Bestrafungssystem der Ausgleichstaxe mit einem Belohnungssystem zu ergänzen, welches insbesondere Kleinbetriebe unter 25 MitarbeiterInnen (derzeit ohne Einstellungsverpflichtung) einen Anreiz geben würde, Menschen mit Behinderung anzustellen (Finanzierung aus zu erhöhender Ausgleichstaxe).