Im Rahmen des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes wurde 2006 der Abbau von baulichen Barrieren beschlossen sowie bis Ende 2015 eine Übergangfrist vereinbart.
Auch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, von Österreich 2008 ratifiziert, fordert Barrierefreiheit in allen öffentlichen Bereichen ein.
Laut SPÖ-Bereichssprecherin für Menschen mit Behinderung Ulrike Königsberger-Ludwig sind diese Beschlüsse im Sinne der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wichtig, stellen aber diverse Beratungseinrichtungen in ganz Österreich vor finanzielle Probleme.
Königsberger-Ludwig hat daher bereits in der Vergangenheit davor gewarnt, dass diese Umbauten zu einem finanziellen Desaster – insbesondere für kleinere Beratungsstellen – werden können.
Erfreulich sei, dass nun mit dieser Novelle des Familienberatungsförderungsgesetzes nicht nur die Personalkosten gefördert werden können, sondern auch Sachkosten, die durch die Umbauten zur Barrierefreiheit entstehen.
„Damit wird insbesondere den kleineren Beratungsstellen geholfen, die täglich wertvolle Arbeit für Familien in Österreich leisten“, betont SPÖ-Sprecherin für Menschen mit Behinderung Königsberger-Ludwig.