Königsberger-Ludwig begrüßt Verbesserungen für Menschen mit Behinderung im Verkehrsbereich

Ausstellung von Behindertenpass und Parkausweis von einer Hand

Ulrike Königsberger-Ludwig
SPÖ

SPÖ-Bereichssprecherin Ulrike Königsberger-Ludwig begrüßt die heute im Nationalrat beschlossenen Erleichterungen für Menschen mit Behinderung, die unter anderem die Vereinfachung bei der Ausstellung von Parkausweisen betrifft.

„Bisher mussten Menschen mit Behinderung separat einen Parkausweis und einen Behindertenpass beantragen. Das wurde jetzt vereinfacht – künftig kommt alles in die Kompetenz des Bundessozialamtes. Betroffene brauchen nur noch eine Untersuchung. Das ist eine wesentliche Erleichterung“, so Königsberger-Ludwig am Donnerstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. In dem Zusammenhang verweist die SPÖ-Bereichssprecherin für Menschen mit Behinderung auf eine weitere Verbesserung hinsichtlich der einheitlichen Ausstellung durch das Bundessozialamt.

„Daraus ergibt sich eine wesentliche Objektivierung im Vergleich zur bisherigen Ausstellungspraxis, die regional sehr unterschiedlich gehandhabt wurde“, betont Königsberger-Ludwig.

Die alten Ausweise werden mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren – bis Ende 2015 – ungültig. Um einen möglichen Missbrauch durch Familienangehörige vermeiden zu können, fordert das Bundessozialamt bereits heute beim Tod eines Besitzers eines Behindertenausweises die Hinterbliebenen auf, den Behindertenausweis zurückzuschicken – dies wird in Zukunft auch mit den Parkausweisen geschehen.

Darüber hinaus wurde heute noch ein Antrag eingebracht, der sicherstellen soll, dass der gesetzeskonforme Einsatz von Parkausweisen evaluiert wird. „Alles in allem bringt das Gesetz für die Betroffenen viele Vorteile und Verbesserungen und trägt gleichzeitig zur Objektivierung bei“, so Königsberger-Ludwig, die darauf verweist, dass damit ein wichtiges Vorhaben aus dem Regierungsprogramm umgesetzt wurde.

Außerdem wurde ein Entschließungsantrag eingebracht, wonach im Interesse von blinden und sehbehinderten Menschen, die Anbringung von Straßenverkehrszeichen überprüft werden soll und allenfalls Vorschläge für eine angepasste Mindesthöhe zu evaluieren.

„Damit sollen Unfälle durch die verbindliche Festlegung einer größeren Mindest-Anbringungshöhe auf Gehsteigen, Geh- und Radwegen grundsätzlich vermieden werden“, so Königsberger-Ludwig abschließend.

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