Königsberger-Ludwig: Behauptungen von Seniorenbund-Korosec sind völlig aus der Luft gegriffen

Keine Änderung des Systems - Korosec betreibt verantwortungslose Verunsicherung von Betroffenen

Ulrike Königsberger-Ludwig
Parlament

In der 24-Stunden-Pflege wird es keine Änderungen für bestehende Fälle geben. Der Erlass gilt nur für Neufälle und der einzige Unterschied zum bestehenden System wird künftig darin bestehen, dass der Betreuungsbedarf von einem Facharzt und nicht mehr von praktischen Ärzten bestätigt wird. Das betonte Ulrike Königsberger-Ludwig, SPÖ-Bereichssprecherin für Menschen mit Behinderung am Donnerstag im Gespräch mit dem SPÖ-Pressedienst.

„Die Behauptungen der Landtagsabgeordneten und Bundesobmann-Stellvertreterin des Österreichischen Seniorenbundes, Ingrid Korosec, sind also völlig aus der Luft gegriffen und schlichtweg falsch. Was Korosec hier betreibt, ist eine verantwortungslose Verunsicherung von Betroffenen“, so Königsberger-Ludwig.

An der bislang schon bestehenden Struktur des Fördersystems hat sich nichts geändert, da nach wie vor pflegebedürftige Personen, die im Bezug eines Pflegegeldes der Stufen 3 bis 7 stehen, grundsätzlich Zugang zu einem Zuschuss für die 24-Stunden-Betreuung haben, betont die SPÖ-Abgeordnete. „Auch bislang war es schon so, dass die Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung für Bezieher eines Pflegegeldes der Stufen 3 und 4 gesondert durch eine (fach)ärztliche Bestätigung zu belegen war“, so Königsberger-Ludwig.

Der Grund hierfür ist, dass der der 24-Stunden-Betreuung zu Grunde liegende Betreuungsbegriff nicht deckungsgleich mit dem Begriff des Pflegebedarfes nach den Pflegegeldgesetzen ist, sondern auch darüber hinaus gehende Aspekte umfasst.

Zur Qualitätssicherung werden nun aufgrund der bisherigen Erfahrungen statt der allgemeinärztlichen Bestätigung primär ausgebildete Fachärztinnen und Fachärzte als Bewilligungsbasis herangezogen. Es bleibt weiterhin bei der freien Arztwahl durch die Betroffenen.

„Es geht mit dieser Präzisierung insbesondere nicht darum, Förderwerbern zusätzliche Hürden aufzubürden, sondern es geht aus Sicht des Ärztlichen Dienstes des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vor allem um eine Optimierung der kurativen, medizinischen Betreuung und Behandlung der Patienten. Es geht darum, behandelbare Krankheiten so früh und so gut wie möglich zu diagnostizieren und entsprechend tätig zu werden“, so Königsberger-Ludwig.

Bei manchen Krankheitsbildern sei es von großem Vorteil, wenn auch Fachärzte in die Diagnostik und Therapie eingebunden werden. „Insofern kann die möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit speziell ausgebildeten Ärzten nur im Interesse der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen gelegen sein“, so Königsberger-Ludwig.

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