Königsberger-Ludwig: Behindertengleichstellungsrecht wird weiterentwickelt

ExpertInnen-Arbeitsgruppe soll Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch und Verbesserung der Verbandsklage ausgestalten

Ulrike Königsberger-Ludwig
Parlament

Im Rahmen des heutigen Sozialausschusses wurde von den BereichssprecherInnen für Menschen mit Behinderung der SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen ein Entschließungsantrag betreffend Reform des Behindertengleichstellungsrechts eingebracht.

Kern der Forderung ist die Einrichtung einer Arbeitsgruppe bestehend aus ExpertInnen des Sozialministeriums und Behindertenorganisationen.

„Die Arbeitsgruppe soll auf Basis des Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderung, die Ausgestaltung eines Beseitigungs- und Unterlassungsanspruches im Behindertengleichstellungsgesetz im Zusammenhang mit der Zumutbarkeitsbestimmung und Verbesserungen im Bereich der Verbandsklage erarbeiten“, so Königsberger-Ludwig am Donnerstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.

Die SPÖ-Bereichssprecherin für Menschen mit Behinderung lobt den breiten parlamentarischen Konsens und den Willen, das Behindertengleichstellungsgesetz weiterzuentwickeln. Für beide Maßnahmen wurde als Zeithorizont 2014 vereinbart.

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