Wiederaufleben der Waisenpension für Menschen mit Behinderung nach gescheitertem Arbeitsversuch; Qualitätsmaßnahmen bei Therapie-, Assistenz- und Blindenführhunden
„Mit dem Bundesbehindertengesetz beschließen wir eine Reihe wichtiger Verbesserungen für Menschen mit Behinderung in Österreich. Das oberste Ziel der Behindertenpolitik ist es, Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben und aktive Teilhabe in allen Gesellschaftsbereichen zu ermöglichen. Mit den heutigen Beschlüssen gehen wir einen weiteren Schritt in diese Richtung. Besonders erfreulich ist es, dass eine Reihe von Beschlüssen von allen Parteien mitgetragen wird. Das ist ein gutes Zeichen aus dem Parlament“, betont SPÖ-Bereichssprecherin für Menschen mit Behinderung, Ulrike Königsberger-Ludwig anlässlich der Beschlussfassung des Bundesbehindertengesetzes im Nationalrat.
„Besonders hervorheben möchte ich, dass es gelungen ist, eine Änderung zu beschließen, wonach für Menschen mit Behinderung, die bei Arbeitsversuchen am offenen Arbeitsmarkt gescheitert sind, dennoch die Waisenpension wieder auflebt. Diese Regelung soll dazu beitragen,Menschen mit Behinderung Mut zu machen, einen Arbeitsversuch zu starten, ohne die Angst haben zu müssen, bei einem möglichen Scheitern finanzielle Nachteile zu erleiden. Das ist eine wichtige Maßnahme, für die wir uns sehr lange eingesetzt haben und die nun endlich beschlossen werden kann“, freut sich die Bereichssprecherin für Menschen mit Behinderung.
„Ein großer Erfolg ist uns mit der Festlegung der Voraussetzungen für die Bezeichnung als Assistenz- oder Therapiehund gelungen. Dadurch werden Kriterien zur Beurteilung von Assistenz- und Therapiehunden festgelegt, was entscheidend zur Qualitätssicherung beiträgt“, erklärt Königsberger-Ludwig.
Positiv sei auch, so die SPÖ-Abgeordnete, dass die Erweiterung des Bundesbehindertenbeirates um Vertreterinnen bzw. Vertreter von Menschen mit Lernbeeinträchtigungen und den/die Vorsitzende/n des Monitoringausschusses beschlossen werde.
„Das Hearing bei der Bestellung des/der Bundesbehindertenanwalts/-anwältin und der Bescheidcharakter des Behindertenpasses sind zwei Neuerungen, die ebenfalls Erwähnung verdienen“, so Königsberger-Ludwig.