Königsberger-Ludwig: Bundeseinheitliche Regelung der Mindestsicherung bis Sommer ankündigt

Kosten für Abschaffung des Pflegeregresses muss Bund tragen

Ulrike Königsberger-Ludwig
SPÖ

Bei der Konferenz der Landesozialreferenten in Leoben standen insbesondere zwei Themen im Mittelpunkt der Beratungen. Einerseits wurde ein intensiver Meinungsaustausch betreffend die weitere Vorgangsweise bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung geführt, andererseits die Auswirkungen des abgeschafften Pflegeregresses diskutiert.

Im Hinblick auf die Bedarfsorientierte Mindestsicherung einigten sich die Landessozialreferenten, bis Sommer Vorschläge für eine bundeseinheitliche Lösung auszuarbeiten. „Diese Regelung muss vor dem Verfassungsgerichtshof Stand halten und soll für alle Menschen gleich gelten“, so Königsberger-Ludwig.

„Nach derzeitigen Schätzungen entsteht aufgrund des Einnahmenverlusts und der Mehrausgaben im Zusammenhang mit dem Entfall des Pflegeregresses dem Land NÖ und dessen Gemeinden eine direkte Finanzierungslücke von 53,8 Mio. Euro. Werden zudem Nachfrageeffekte und weitere Folgekosten einbezogen, rechnet die Finanzabteilung des Landes NÖ sogar mit Kosten von bis zu 107 Mio. Euro für das Jahr 2018“, skizziert NÖ Soziallandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig die aktuelle Entwicklung.

Die Landessozialreferenten waren sich einig, dass der Bund seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und für die Finanzierung Sorge tragen muss. Keinesfalls würden nur ansatzweise die seitens des Bundes für ganz Österreich in Aussicht gestellten Mittel in Höhe von 100 Mio. Euro ausreichen, so Königsberger-Ludwig.

Inklusionsfonds

Äußerst erfreut zeigt sich Königsberger-Ludwig insbesondere über das Ersuchen der Länder an den Bund, einen Inklusionsfonds einzurichten, um die bedarfsgerechte Bereitstellung von Leistungen für Menschen mit Behinderungen gewährleisten zu können, sowie unter Einbeziehung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger Vorschläge für die Lösung der sozialrechtlichen Absicherung in Beschäftigungstherapieeinrichtungen auszuarbeiten.

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2 Kommentare

  • Meiner Ansicht nach ist es untragbar, dass Menschen mit Behinderung unterschiedlich behandelt werden. So erhält zB eine (volljährige) Person in Wien die Mindestsicherung, wohingegen in Niederösterreich dieselbe Person keine Mindestsicherung erhalten würde (da die Eltern noch leben).
    Wie lässt es sich erklären, dass einer in einer Behindertenwerkstätte tätigen Person keine Mindestsicherung bezahlt wird (sondern nur der sogenannte Anerkennungsbeitrag von ca. 60.- EUR pro Monat), wohingegen eine andere Person in derselben Behindertenwerkstätte die Mindestsicherung erhält?
    (Person A wohnt in NÖ, Person B in Wien).
    Hier muss vom Bund eine einheitliche Gesetzgebung für Gerechtigkeit sorgen.

  • Ich hoffe, dass die Vereinheitlichung der Mindestsicherung österreichweit dazu führt, dass die derzeitige Vorgehensweise in OÖ, nämlich dass das Pflegegeld als Einkommen qualifiziert wird, endlich abgestellt wird! Aus meiner Sicht ist die Bewertung des Pflegegeldes als Einkommen nicht rechtskonform. Auch ist die Handhabung, wann Pflegegeld als Einkommen bewertet wird und wann nicht, oft nicht transparent.