Königsberger-Ludwig erfreut über Unfallversicherung für Menschen in Beschäftigungstherapie

Wichtiger erster Schritt in der seit langem geforderten sozialen Absicherung

Ulrike Königsberger-Ludwig
Parlament

Als ersten wichtigen Schritt für die soziale Absicherung von Menschen in Beschäftigungstherapie bezeichnet Ulrike Königsberger-Ludwig, SPÖ-Bereichssprecherin für Menschen mit Behinderungen, die nun im Ministerrat beschlossene Gesetzesänderung einer Unfallversicherung für jene Personengruppe.

„Diese bereits lange angestrebte und verhandelte Regelung, die etwa 20.000 Menschen zu Gute kommen wird, ist eine wichtige Errungenschaft“, so Königsberger-Ludwig heute gegenüber dem SPÖ-Pressedienst, „ich freue mich, dass Gesundheitsminister Stöger diese langjährige Forderung der SelbstvertreterInnen aufgegriffen und trotz budgetärer Einsparungserfordernisse umgesetzt hat.“

Für Menschen, deren Leistungsfähigkeit aufgrund ihrer Behinderung so weit herabgesetzt ist, dass eine Erwerbstätigkeit nicht möglich ist, gibt es schon seit längerem die Möglichkeit der Beschäftigungstherapie in speziellen Einrichtungen. Diese wird in Tagesheimstätten, betrieblichen Arbeitsgruppen und in Einrichtungen mit Wohnheimen angeboten.

„Die näheren Regelungen dazu erfolgen in den Sozialhilfe- und Behindertengesetzen der Länder“, erläutert die SPÖ-Behindertensprecherin, „da diese Menschen keine Entlohnung, sondern ein Taschengeld, erhalten, das unter die Geringfügigkeitsgrenze fällt, ist eine normale Einbindung in die sonst für Erwerbstätige gültige ASVG-Vollversicherung mit Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung nicht gegeben. Entsprechend notwendig und daher erfreulich ist diese nun bundesweit geregelte Mindestabsicherung durch eine Unfallversicherung“, so Königsberger-Ludwig.

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