Königsberger-Ludwig fordert Autonomie für Menschen mit Behinderungen

Erwachsenenschutzgesetz soll ermächtigen statt entmündigen

Ulrike Königsberger-Ludwig
Parlament

„Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf so viel Autonomie wie möglich und so viel Unterstützung wie nötig. Es ist unser aller Verantwortung, unsere Gesellschaft inklusiv zu gestalten und somit die bestmögliche Teilhabe zu gewährleisten“, hält Ulrike Königsberger-Ludwig, SPÖ-Sprecherin für Menschen mit Behinderungen, anlässlich des morgigen Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen fest.

„Selbstbestimmung darf daher kein leeres Schlagwort sein, sondern muss in allen Bereichen des Lebens ermöglicht werden“, so Königsberger-Ludwig heute, Freitag.

„Der Grundstein für ein selbstbestimmtes Leben wird in der Schule gelegt“, ist Ulrike Königsberger-Ludwig überzeugt. Es muss daher am Ausbau von Inklusiven Schulen weitergearbeitet werden. Dabei gelte es vor allem auch die Ängste der PädagogInnen und Eltern abzubauen und die Chancen, die durch die Inklusive Schule für alle Kinder erwachsen, in den Mittelpunkt der Diskussion zu stellen. „SonderpädagogInnen sind auf dem Weg zur Inklusiven Schule von besonderer Bedeutung, da sie die ExpertInnen sind und ihr Fachwissen unverzichtbar ist“, stellt Königsberger-Ludwig klar.

Um ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, muss eine Teilhabe am Arbeitsmarkt gewährleistet sein. Eine Reihe von Projekten und Eingliederungsmaßnahmen – gefördert durch das AMS – soll dabei die Menschen unterstützen. Es brauche aber vor allem die Bereitschaft von Unternehmen, Menschen mit Behinderungen in ihren Betrieben zu beschäftigen, ist die Abgeordnete überzeugt.

Ein Blick auf die Ausgleichstaxenzahlungen zeigt, dass es hier noch Nachholbedarf gibt. Die Novellierung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes, bei dem der erhöhte Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderungen geändert und die Ausgleichstaxe gestaffelt wurde, hat leider nicht den erwünschten Effekt gebracht. „Die Einstellungsquoten haben sich nur geringfügig geändert“, resümiert die Abgeordnete.

Im Moment wird aufgrund der Evaluierung des Behinderteneinstellungsgesetzes über Veränderungen bei der Einhebung der Ausgleichstaxe diskutiert. Königsberger-Ludwig regt in diesem Zusammenhang an, nicht nur über eine Erhöhung der Ausgleichszahlungen oder eine Verbreiterung der Beitragsbasis nachzudenken, sondern auch über Anreizsysteme.

Zudem weist die Abgeordnete einmal mehr darauf hin, dass Menschen mit Behinderungen in vielen Betrieben gut einsetzbar sind und sehr leistungswillige und leistungsfähige MitarbeiterInnen sind.

Neben der Teilhabe am Arbeitsleben ist es auch unerlässlich, im Bereich der Barrierefreiheit weitere Anstrengungen zu setzen und die Persönliche Assistenz im Freizeitbereich auszubauen.

„Leider ist es nicht gelungen, im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen einen Inklusionsfonds zu schaffen, der für die soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen einen enormen Schritt nach vorne bedeutet hätte“, bedauert die Behindertensprecherin der SPÖ, „da aber die Länder 300 Millionen Euro für die Bereiche Soziales, Gesundheit und Pflege erhalten, wäre es wünschenswert, auch die Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen aus diesen Budgetmitteln zu finanzieren“, regt Ulrike Königsberger-Ludwig an.

Sie erinnert daran, wie wichtig auch bei der Persönlichen Assistenz im Freizeitbereich eine bundeseinheitliche Lösung wäre. „Auch daran gilt es intensiv weiterzuarbeiten“, stellt die Abgeordnete fest und macht es an einem konkreten Beispiel fest: „Ein Umzug in ein anderes Bundesland ist für viele von uns kein großes Projekt. Für einen Menschen mit Behinderung, der Persönliche Assistenz benötigt, stellt sich dies aber aufgrund der unterschiedlichen Handhabung der Persönlichen Assistenz völlig anders dar und scheitert oftmals auch daran.“

Dies steht im Widerspruch zur UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und wurde auch im Staatenbericht der UNO als Defizit festgestellt.

Als einen „großen Wurf“ bezeichnet Königsberger-Ludwig dagegen das neue Erwachsenenschutzgesetz, das ermächtigen statt entmündigen soll.

„Dieses Gesetz wurde in den letzten drei Jahren in einem äußerst positiven partizipativen Prozess erarbeitet und soll das alte Sachwaltergesetz ablösen“, erläutert die Abgeordnete. Die Stellungnahmen sind allesamt positiv ausgefallen und es findet bei allen, die mitgearbeitet haben, große Zustimmung, da es die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in einer besonderen Weise in den Mittelpunkt stellt.

Leider sei noch nicht klar, ob das Gesetz zum geplanten Zeitpunkt beschlossen werden kann, da die Finanzierungsfrage noch nicht endgültig geklärt ist.

„Das neue Erwachsenenschutzgesetz ist ein großer Schritt in Richtung Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und darf nicht an 16 Millionen Euro scheitern“, appelliert Ulrike Königsberger-Ludwig an Finanzminister Schelling.

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Ein Kommentar

  • Ich als Experte. bin ich der selbe Meinung von Ulli Königsberger ludwig
    Ich möchte beim Kongress sagen wegen erwachsenen Vertreter nicht hin nehmen will weil es wurde 3 1/2Jahre gearbeitet. Ich werde wieder kämpfen weil ich weiss was ich will und gut tut Menschen mit Behinderungen