SPÖ-Sprecherin für Menschen mit Behinderung verweist auf UN-Behindertenrechtskonvention

Verärgert zeigt sich SPÖ-Sprecherin für Menschen mit Behinderung, Ulrike Königsberger-Ludwig, über den FPÖ-Vorschlag, besachwaltete Menschen von den Wahlen ausschließen zu wollen.
„Der FPÖ-Vorschlag ist zynisch, ewiggestrig und behindertenfeindlich. Seitens der SPÖ gibt es dazu ein klares Nein!“, so Königsberger-Ludwig.
Die SPÖ hält sich ganz klar an die von Österreich unterzeichnete UN-Behindertenrechtskonvention, wonach die Teilhabe am politischen Leben ein wesentlicher Grundsatz ist. „Im Gegensatz zur FPÖ will die SPÖ die Rechte von Menschen mit Behinderung ausbauen und erweitern“, betont die SPÖ-Abgeordnete. So solle vielmehr ein System gefunden werden, um Menschen mit Behinderung die Teilnahme an Wahlen zu erleichtern.
„Dazu zählt zum Beispiel der Ausbau von barrierefreien Wahllokalen“, so Königsberger-Ludwig. Von der FPÖ verlangt Königsberger-Ludwig eine klare Distanzierung von den Vilimsky-Aussagen. „Menschen von einem Grundrecht auszuschließen, zeugt von wenig Demokratieverständnis“, so die SPÖ-Abgeordnete, außerdem wäre interessant zu wissen, was der aktuelle FPÖ-Behindertensprecher Norbert Hofer dazu sagt.
Franz Dotter
20.09.2016, 19:15
Vorsicht, wenn man selber im Glashaus sitzt: Der Nationalrat hat die UN-Behindertenkonvention so unter einen Erfüllungsvorbehalt gestellt, dass sich keine behinderte Person in Österreich darauf berufen kann, weder in der Verwaltung, noch vor Gericht. Der Beweis:
Bundesgesetzblatt III 155/2008:
„Der Nationalrat hat beschlossen:
1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
2. Der Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.“
Wäre interessant, wieviele Gesetze nach 2008 in Erfüllung des Punktes 2 beschlossen wurde. Ich glaube: gar keins bis einige wenige.
Der Nationalrat betrügt sich und die internationale Gmeinschaft mit dieser Taktik: Behindertenkonvention zwar beschließen (damit es nach außen gut ausschaut), aber gleichzeitig absichern, dass niemand subjektive Rechte daraus ableiten kann (sodass keine behinderte Person etwas davon hat).
Also: Der Nationalrat macht genau dasselbe wie angeblich jetzt die FPÖ bezüglich Wahlen: den behinderten Menschen möglichst viele Rechte nicht zukommen lassen.