Königsberger-Ludwig: Inklusion muss alle Lebensbereiche umfassen

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung ist Arbeitsauftrag

Ulrike Königsberger-Ludwig
SPÖ

„Der Internationale Tag für Menschen mit Behinderungen soll dafür stehen, dass Inklusion alle Lebensbereiche umfassen muss“, betont SPÖ-Sprecherin für Menschen mit Behinderung, Ulrike Königsberger-Ludwig und weiter: „Gleichzeitig bedeutet dieser Tag vor allem auch einen Arbeitsauftrag an die Politik“. Es gilt den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzuführen und den Nationalen Aktionsplan schrittweise umzusetzen.

„Der Nationale Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen, der zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Österreichischen Parlament ratifiziert worden ist, ist eine gute Grundlage um Inklusion in allen Lebensbereichen voranzutreiben, da alle Ministerien ihre Ziele formulieren mussten und so klar ist, dass die Anliegen nicht nur das Sozialministerium betreffen“, so die SPÖ-Bereichssprecherin für Menschen mit Behinderung.

„Bildung und Arbeit sind die Grundsteine für ein selbstbestimmtes Leben und der beste Schutz gegen Armut. Deswegen sind die Verbesserungen im Bildungsbereich, wie z.B. die Integration in der 9. Schulstufe und die Überlegungen der „Inklusiven Regionen“ zu begrüßen“, so die Behindertensprecherin.

Alle Kinder müssen die bestmögliche Bildung erfahren, wir können und dürfen es uns nicht leisten sie auf dem Weg ins Erwachsenenleben zurückzulassen. Um Beschäftigung zu ermöglichen, müssen auch die erfolgreichen Beschäftigungsprogramme weitergeführt werden und verstärkt auch Betriebe über die Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen informiert werden. Die neue Einstufungsverordnung und die Änderungen beim erweiterten Kündigungsschutz sollten ebenfalls dazu beitragen, die Erwerbsquote von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen.

„Die Leistungsbereitschaft von Menschen mit Behinderungen ist sehr hoch. Es geht daher darum, dass Unternehmen den Menschen eine Chance geben und sich nicht freikaufen“, appelliert Königsberger-Ludwig einmal mehr, die Einstellungspflicht auch ernst zu nehmen.

Dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen ernst genommen werden, zeigt eine Reihe von Gesetzesinitiativen, die umgesetzt wurden oder in nächster Zukunft implementiert werden. So wurde im Justizausschuss das Versicherungsrechtsänderungsgesetz beschlossen, welches die Diskriminierung im Versicherungsbereich beendet, es wird ein Pilotprojekt im Bereich der Sachwalterschaft gestartet und Änderungen beim Paragraf 29b zu Regelungen bezüglich Parkausweise sollen dazu führen, Missbrauch zu verhindern und die Ausstellung für Berechtigte zu vereinfachen. Bei der Evaluierung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes wird ganz sicher auf die Expertise Rücksicht genommen werden, damit weitere Verbesserungen umgesetzt werden können.

„Gemeinsam mit Behindertenorganisationen und SelbstverteterInnen muss es gelingen die Bewusstseinsbildung voranzutreiben und Schritt für Schritt die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen umzusetzen“, verweist die Abgeordnete Königsberger-Ludwig auf die Wichtigkeit der Einbindung von Betroffenen und freut sich auch darüber, dass es immer wieder Fünf-Parteienanträge im Bereich der Behindertenpolitik gibt.

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