Königsberger-Ludwig: Neue Einschätzungsverordnung bringt deutliche Verbesserungen

Erstmals werden auch psychische Erkrankungen erfasst

Ulrike Königsberger-Ludwig
Parlament

„Diese Gesetzesänderung ist notwendig, weil die derzeitige Einschätzungsverordnung für die Einschätzung des Grades der Behinderung auf das Kriegsopferversorgungsgesetz von 1957 zurückgeht. Diese Richtsatzverordnung entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Wissenschaft und den Anforderungen der heutigen Arbeitswelt, so SPÖ-Behindertensprecherin Ulrike Königsberger-Ludwig heute, Mittwoch, im Nationalrat.

Nach Einbeziehung des Bundesbehindertenbeirates, zahlreicher Interessensvertreter für Menschen mit Behinderungen, der Arbeiterkammer, der Wirtschaftskammer und dem ÖGB „liegt nun eine Einschätzungsverordnung vor, die deutliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen bringt“, so Königsberger-Ludwig.

Die SPÖ-Behindertensprecherin nannte einige Verbesserungen durch die neue Einschätzungsverordnung: So erfolgt die Einschätzung künftig funktions- und nicht mehr diagnosebezogen, psychische Erkrankungen werden erstmals erfasst und es gibt weiters signifikante Verbesserungen bei der Einschätzung von Sinnesbehinderungen. Künftig werden neben den ärztlichen Sachverständigen auch Psychologen und weitere Experten bei der Einschätzung miteinbezogen.

Da es sich bei der Änderung der Einschätzungsverordnung um eine „gravierende Gesetzesänderung“ handle, werden die Erfahrungen nach einem Jahr evaluiert. „Die neue Einschätzungsverordnung ist wichtig für Menschen mit Behinderungen und ich freue mich, dass dies ein Fünf-Parteien-Antrag ist“, so Königsberger-Ludwig.

Die SPÖ-Behindertensprecherin brachte weiters einen Fünf-Parteien-Entschließungsantrag ein, damit die/der Vorsitzende des unabhängigen Monitoringausschusses zur Überwachung der Einhaltung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen künftig eine Aufwandsentschädigung erhält.

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