Königsberger-Ludwig: Sachwalterschaft wird auf völlig neue Beine gestellt

„So viel Unterstützung wie nötig, so viel Autonomie wie möglich“

Ulrike Königsberger-Ludwig
Parlament

„Das Sachwalterrecht, das in den 1980er Jahren ein durchaus revolutionäres Gesetz darstellte, wird heute auf völlig neue Beine gestellt. Es wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet: Weg von der Entmündigung, hin zur Ermächtigung. Dieser Paradigmenwechsel trägt der selbstbewussten Behindertenbewegung und der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung Rechnung“, so SPÖ-Behindertensprecherin Ulrike Königsberger-Ludwig im Nationalrat.

„Diese Änderungen werden den Menschen mehr Selbstbestimmung ermöglichen. Unser Grundsatz lautet: So viel Unterstützung wie nötig und so viel Autonomie wie möglich.“ 

„Die gerichtliche Rechtsfürsorge soll auf ihren Kern, nämlich die Vertretung von Menschen in rechtlichen Belangen, zurückgeführt werden“, erklärte Königsberger-Ludwig.

„Es wird eine gewählte Erwachsenenvertretung geben, bei der man sich die Vertreterin bzw. den Vertreter selber aussuchen kann. Abgestuft dazu gibt es auch noch eine gesetzliche und eine gerichtliche Vertretung“, so die SPÖ-Abgeordnete, die auch die regelmäßige Berichtspflicht sowohl bei der gewählten als auch bei der gesetzlichen Vertretung hervorhob.

Es sollen somit die Vertretungsmodelle der Alternativen zur Sachwalterschaft ausgebaut werden, die Autonomie im Rechtsverkehr und in persönlichen Angelegenheiten gestärkt werden und weitere Inhalte betreffend die Personensorge, die Erwachsenenschutzvereine, das Verfahrensrecht, das Berufsrecht der Notare und Rechtsanwälte geregelt werden.  

„Dieses Gesetz bringt Verbesserungen für die Lebensbedingungen der Menschen. Dieser Partizipationsprozess wird nun weiter gehen müssen, um das Gesetz auch mit Leben zu erfüllen. Mit dem Gesetz werden wir jedenfalls dazu beitragen, die Rechte und Würde von Menschen, die Unterstützung brauchen, bestmöglich zu wahren“, so Königsberger-Ludwig, die sich bei allen Beteiligten bedankte.

Im parlamentarischen Prozess sei es zudem gelungen, das Heimaufenthaltsgesetz wieder in die Novelle aufzunehmen, das dafür sorgen werde, dass Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Jugendwohlfahrt Schutz und Vertretung bei unverhältnismäßigen Freiheitsbeschränkungen erhalten werden.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist abgeschalten.

2 Kommentare

  • bitte mir auch.bin selbe sachwalterin

  • Danke für die Information bin selbst
    Sachwalter für meine Schwester und freue mich auf die Änderungen.
    Bitte schicken Sie mir das neue Gesetz.
    Bitte machen Sie weiter so wünsche ihnen alles gute für die Arbeit und noch recht viel Erfolg.
    Mit freundlichen grüßen.
    Christian Tropper