Königsberger-Ludwig: Verbesserung bei Parkausweisen für Menschen mit Behinderung

Vereinfachte Parkausweis-Ausstellung ist Beispiel für gelungene Verwaltungsreform

Ulrike Königsberger-Ludwig
SPÖ

Im heutigen Verkehrsausschuss wird eine Verbesserung für Parkausweise für Menschen mit Behinderung beschlossen.

„Es ist erfreulich, dass SPÖ und ÖVP nun eine wesentliche Vereinfachung für Betroffene umgesetzt haben. Künftig wird es nur noch eine Untersuchung durch das Bundessozialamt geben, um den Parkausweis und den Behindertenpass zu erhalten“, sagt die SPÖ-Sprecherin für Menschen mit Behinderung, Ulrike Königsberger-Ludwig am Mittwoch gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.

Künftig werden Parkausweise, die das Parken auf Behindertenparkplätzen erlauben, direkt vom Bundessozialamt ausgestellt. Der bislang notwendige zusätzliche Weg zu Länder- und Bezirksverwaltungsbehörden entfällt damit. „Das ist eine wesentliche Vereinfachung für Menschen mit Behinderung. Der Parkausweis wird gemeinsam mit dem Behindertenpass ausgestellt und dadurch entfällt eine zusätzliche amtsärztliche Untersuchung. Das ist auch ein Schritt in Richtung Verwaltungsreform“, betont Königsberger-Ludwig.

In Zukunft wird ausschlaggebendes Kriterium sein, dass der Behindertenpass die Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ enthält. Diese Zusatzeintragung führt dann gleich zur Ausstellung eines Ausweises, der zum Parken auf gekennzeichneten Behindertenparkplätzen ermächtigt. Mit dem Beschluss des Entschließungsantrages soll nun noch die Sicherheit hergestellt werden, dass die Befristung der Parkausweise analog der Behindertenpässe erfolgen wird und auch im Falle des Todes der Einzug des Ausweises erfolgen wird. Mit dieser Regelung soll eine missbräuchliche Verwendung möglichst verhindert werden.

Die Kriterien werden an die Ausstellung des Behindertenpasses angepasst und somit auch objektiviert. „Entscheidend ist, dass diese Novelle unter engagierter und kompetenter Einbindung der Behindertenorganisationen – vor allem des Dachverbandes ÖAR und des KOBV – erarbeitet worden ist“, sagt Königsberger-Ludwig.

Außerdem hebt die SPÖ-Sprecherin für Menschen mit Behinderung hervor, dass die Ausstellung mittels der Kriterien objektiviert wird und die neuen Ausweise an die EU-Richtlinien angepasst sind.

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0 Kommentare

  • @wolkersdorfer:
    Für die Gewährung des Pflegegeldes ist der Pflegebedarf und nicht der Grad der Behinderung ausschlagebend.
    Für eine IV-Pension, ob jemand noch in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben.
    Wenn es schon ein Sachverständigengutachten gibt, erübrigt sich ein weiteres für einen PKW-Zuschuss.
    Wenn sich Ihr Krankheitsbild subjektiv verändert (verschlechtert) hat, wie sollte man das Ihrer Meinung nach ohne weitere Untersuchung feststellen können?

  • ZIELGRUPPENERWEITERUNG OHNE VORSORGE VON AUSREICHENDEN BEHENINDERTENPARKPLÄTZEN!

    Grundsätzlich begrüße ich natürlich die Ausweitung der Beziehergruppe, die Vereinfachung der Bürokratie sowie Eindämmung des Missbrauchs.

    Was ich in diesem Zusammenhang jedoch ein wenig vermisse bzw. mir große Sorgen bereitet, ist, dass mit der Ausweitung des Bezieherkreises keinerlei Vorsorge getroffen wurde oder wird, auch die dafür nötigen Behindertenparkplätze zu schaffen.

    Da werden so manche – sowohl neue wie auch alte – Ausweisinhaber dann wohl an gewissen Zielorten (z.B. Kulturhäuser) einen Grand-Prix (über 60 Runden kreisen) abhalten – und vermutlich zwischendurch ihr Auto auftanken – müssen, um letztlich fesztustellen, dass sie trotzdem keine Chance auf einen Behindertenparkplatz haben und wohl oder übel die Heimreise wieder antreten.! Von Umweltbewusstsein gar nicht zu reden!

  • „Künftig wird es nur noch eine Untersuchung durch das Bundessozialamt geben, um den Parkausweis und den Behindertenpass zu erhalten“.

    Und eine Untersuchung beim Pflegegeld,
    eine Untersuchung bei der Pkw-Förderung,
    eine bei der IV-Pensionierung,
    und eine bei deren Verlängerung,
    und eine bei der Erhöhung der Pflegestufe,
    und eine, wei die Erhöhung abgelehnt wurde,
    und noch eine, weil die Behinderung in den FS eingetragen werden muss,
    und dann kommt ein neues Auto, wieder eine Untersuchung,
    und, und, und…

    Was wollen’s denn, der Behinderte hat ja eh nix zu tun…