Königsberger-Ludwig: Volksanwaltschaft leistet wichtige Arbeit für Menschen mit Behinderung

SPÖ-Sprecherin für Menschen mit Behinderung: Geht vor allem um Stärkung der Autonomie der Menschen, nach dem Motto „so viel Unterstützung wie nötig und so viel Autonomie wie möglich"

Ulrike Königsberger-Ludwig
SPÖ

Die SPÖ-Sprecherin für Menschen mit Behinderung, Ulrike Königsberger-Ludwig, zeigt sich erschüttert über die teilweise erschreckenden Zustände in Einrichtungen, die Menschen mit Behinderung betreuen.

„Es gilt ein außerordentlicher Dank an die Volksanwaltschaft, die ihre Finger in die Wunde gelegt hat. Nun ist es mehr als dringend, darauf zu reagieren und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen“, so Königsberger-Ludwig.

Gleichzeitig muss man aber würdigen, wie viel gute Arbeit die zahlreichen BetreuerInnen und PflegerInnen in vielen Einrichtungen leisten. „So viele engagierte Menschen arbeiten in diesem herausfordernden Beruf, sie brauchen nicht nur ein Pflege- und Betreuungssetting nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, sondern vor allem genug zeitliche Ressourcen“, so die Abgeordnete. 

Es könne nicht sein, dass in einem fortschrittlichen Land wie Österreich noch immer Menschen auf irgendwelchen Almen oder entlegenen Bauernhöfen de facto wegsperrt werden. „Die Missstände, die die Volksanwaltschaft in verschiedenen Bundesländern aufgedeckt hat, müssen sofort beseitigt werden. Unsere Gesellschaft darf diese Missstände weder ignorieren noch tolerieren. Menschen, die unsere Fürsorge und Unterstützung brauchen, dürfen nicht Opfer von Gewalt und Ignoranz werden, weder strukturell noch durch einzelne Betreuerinnen.

„Die Betreuung von Menschen mit Behinderung muss mit besonderer Sorgfalt, Professionalität und Fürsorge erfolgen, außerdem ist Österreich verpflichtet, die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu vollziehen“, so die SPÖ-Abgeordnete. Diese gilt selbstverständlich auch für die einzelnen Bundesländer, in denen zum Teil erschreckende Missstände aufgedeckt worden sind.

Daher muss die Landespolitik handeln und Umsetzungspläne vorlegen, um der UN-Konvention für die Recht von Menschen mit Behinderung gerecht zu werden: „Denn nur, weil etwas in der Vergangenheit als richtig angesehen wurde, heißt das nicht, dass es in der Gegenwart und in der Zukunft nicht geändert werden kann“, so die SPÖ-Abgeordnete. Königsberger-Ludwig setzt hier vor allem auf die Umsetzung der neuen Wohn- und Betreuungsformen. „Wir sind es den Menschen schuldig und haben uns mit der Ratifizierung auch dazu verpflichtet“, betont die SPÖ-Sprecherin für Menschen mit Behinderung.

„Vieles wurde auf einen guten Weg gebracht, viele Menschen und Einrichtungen leisten eine professionelle, menschliche und wertvolle Arbeit, so wie die Volksanwaltschaft, die sich mit Sorgfalt und Kompetenz für die Rechte der Menschen mit Behinderungen stark macht. Bei der Weiterentwicklung geht es nun vor allem darum, die Autonomie der Menschen mit Behinderung zu stärken – nach dem Motto ‚so viel Unterstützung wie nötig und so viel Autonomie wie möglich‘“, so Königsberger-Ludwig.

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2 Kommentare

  • Die Arbeit der Volksanwaltschaft ist sehr notwendig, sieht man doch, dass die Kontrollen der Länder in ihren eigenen Einrichtungen nicht funktioniert hat und auch nicht funktionieren kann. So kann ja die beim Land angestellte Heimanwältin doch nicht ganz unabhängig arbeiten und die Interessen der Schutzbefohlenen vertreten, schon gar nicht in der Öffentlichkeit. Aber gerade die Öffentlichkeit, die Medien, die von den Missständen berichten, können zu einer Sensibiliserung und auch zu einer Verbesserung in den Heimen und auch in den Psychiatrien führen. Ich möchte daher auch die Verletzung der Menschenrechte in der Psychiatrie in Tirol ansprechen, die in den Berichten der Volksanwaltschaft erwähnt werden. Das Thema der Fixierung: In der Gerontopsychiatrie Hall werden 75% der PatientInnen mindestens einmal mechanisch fixiert. Über die medikamentöse Fixierung durch Psychopharmaka gibt es im Bereiche der Psychiatrie keine Aufzeichnungen (Kommt offensichtlich nicht vor). Gerade aber diese exorbitante Ruhigstellung durch Haldol, Risperdal und auch Benzos, die in den Heimen ja zunimmt (35%), wird in der Psychiatrie nicht thematisiert und das obwohl man weiß, dass 85% der Todesfälle in der Psychiatrie durch die mechanische und/oder medikamentöse Fixierung verursacht wird. Im Bericht der Volksanwaltschaft wurde auch in der Psychiatrie Hall die lebensbedrohliche Fixierung mit einem Gurt wegen Strangulationsgefahr eingemahnt, ebenso die Verabreichung von Haldol intravenös, das wegen der lebensbedrohlichen Nebenwirkungen (plötzlicher Herztod) vom Hersteller ohne intensive Überwachung seit Jahren verboten ist. Ebenso wird von der Volksanwaltschaft die Zurschaustellung von fixierten Patienten am Gang – auch in der Psychiatrie beklagt, der Einsatz von security-Personal bei der Fixierung (mechanisch und medikamentöse) ist in der Universitätsklinik ein menschenrechtlicher Missstand. All die Menschenrechtsverletzungen sind jahrelang bekannt und vor allem struktureller Natur (kurz: Risperdal statt Personal) besonders in Nachtstunden und am Wochenende. Wenn man aber dafür zwischen 400 und 1000 Euro in der Psychiatrie und Forensik pro Tag vergütet bekommt, müssten doch auch eine Behandlung und Pflege nach dem Stand der Wissenschaft und der internationalen Menschenrechte gewährleistet werden können.

    • Wenn Sie derart schwerwiegende Vorwürfe veröffentlichen, dann teilen Sie die Fakten mit oder ermitteln Sie weiter, und erstatten Sie Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
      Mit Halbwahrheiten ist niemandem gedient!!!