Königsberger-Ludwig zu GuKG-Novelle: „Wichtiger Schritt für Menschen mit Behinderung“

Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz gewährleistet Qualität, Rechtssicherheit und Inklusionsgedanken der Pflege

Ulrike Königsberger-Ludwig
SPÖ

In der Nationalratssitzung am Donnerstag hat SPÖ-Bereichssprecherin für Menschen mit Behinderung Ulrike Königsberger-Ludwig die Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz begrüßt. „Mit der Ausschussfeststellung zur Novelle wird ein ganz wichtiger Schritt gesetzt, um die tatsächliche Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Behinderteneinrichtungen abzubilden“, so Königsberger-Ludwig.

„Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen leben und arbeiten, brauchen neben ihrem Dasein auch Pflege, Betreuung und medizinische Leistungen“, erklärte Königsberger-Ludwig und verwies dabei besonders auf die Bedeutung der Beziehungsarbeit zwischen den betreuten Menschen und BetreuerInnen und der erforderlichen Vertrauensbasis im Alltag. „Deswegen ist es wichtig, dass man ein alltagstaugliches Modell schafft, das die Qualität garantiert, für die MitarbeiterInnen Rechtssicherheit schafft und dem Inklusionsgedanken entspricht“, so die SPÖ-Bereichssprecherin.

Im Ärztegesetz wurde das Delegationsrecht an BehindertenbetreuerInnen analog der Delegationsmöglichkeit an Laien geschaffen. Mit der GuKG-Novelle und der Ausschussfeststellung, die in Rücksprache mit Behindertenorganisationen erarbeitet wurde, werden auch die Delegationsmöglichkeiten für die Pflege klargestellt. „Ein gutes Zusammenwirken aller im Gesundheits- und Behindertenbereich Beschäftigten, basierend auf klaren Regelungen, garantiert, dass der Mensch und dessen Lebenswelt im Mittelpunkt stehen“, betonte die SPÖ-Bereichssprecherin. 

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