Unterlassungs- und Beseitigungsverbot im Zuge der Evaluierung des Bundes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetzes diskutieren
Kritik übt Ulrike Königsberger-Ludwig, SPÖ-Bereichssprecherin für Menschen mit Behinderung, am Antrag zur Novellierung des Bundes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetzes, der vom Wirtschaftsbund im Rahmen des gestern abgehaltenen Wirtschaftsparlaments eingebracht wurde.
Der Generalsekretär des Wirtschaftsbundes Peter Haubner kritisiert, dass der Bund bis Ende 2019 Zeit habe, bauliche Barrieren in öffentlichen Gebäuden zu beseitigen, während die Wirtschaftstreibenden bereits bis Ende 2015 ihre für Kundinnen und Kunden zugänglichen Räume barrierefrei machen müssen. Daher, so der Wirtschaftsbund, sollen die Übergangsfristen auf Ende 2019 verschoben werden. Diese Ansicht teilt Königsberger-Ludwig ganz und gar nicht.
„Weitgehend unbestritten ist, dass Menschen mit Behinderung, ältere Menschen, Eltern mit Kinderwägen etc. das Recht auf einen eigenständigen Zugang zu allen Gebäuden haben. Wenn aber der Inklusionsgedanke keine ausreichende Triebkraft für die Wirtschaft ist, dann sollte es doch zumindest die Tatsache sein, dass auch Menschen mit Behinderung, ältere Menschen, Eltern mit Kinderwägen etc. potentielle, zahlungskräftige Kundinnen und Kunden sind – sofern ihnen nicht der Zugang zu den Verkaufsräumlichkeiten verwehrt bleibt. Insofern ist es auch im Sinne der Wirtschaft, einen barrierefreien Zugang zu den Geschäften und Betrieben sicherzustellen“, erläutert Königsberger-Ludwig.
„Die Novellierung des Bundes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetzes erfolgte bereits im Jahr 2006. Dass die Wirtschaftstreibenden in Österreich nicht genug Zeit gehabt hätten, um die neuen baulichen Bestimmungen im Sinne der Barrierefreiheit umzusetzen, ist also mehr als zweifelhaft“, betont Königsberger-Ludwig.
Außerdem gelte die Frist bis Ende 2019 ausschließlich für Bundesbauten, wie zum Beispiel Universitäten, Bauten der Polizei, Finanzämter oder auch Gerichte. Der Vergleich mit Verkaufsräumlichkeiten, den der Wirtschaftsbund zu ziehen versucht, hinke gewaltig. Sei doch der Abbau von Barrieren bei teils denkmalgeschützten Gebäuden mit einem weit größeren Aufwand verbunden.
Darüber hinaus erinnert die SPÖ-Sprecherin für Menschen mit Behinderung daran, dass im Zuge der Evaluierung des Bundes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetzes auch das Unterlassungs- und Beseitigungsverbot diskutiert werden müsse, da derzeit nur der Schadensanspruch geregelt sei.