Ulrike Königsberger-Ludwig, SPÖ-Sprecherin für Menschen mit Behinderungen, zeigt sich zufrieden über die erzielte Lösung für das Heimaufenthaltsgesetz.
„Der Schutz vor Freiheitsbeschränkungen muss auch für Minderjährige in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gelten. Es ist sehr positiv, dass wir in dieser Frage im Sinne der Betroffenen eine Lösung gefunden haben“, sagt Königsberger-Ludwig.
Das Heimaufenthaltsgesetz regelt den Schutz der Freiheitsrechte von Menschen in Pflege- und Betreuungseinrichtungen und Krankenhäusern und schafft darüber hinaus den rechtlichen Rahmen für das Personal in den Einrichtungen.
„Es gab bis dato weder im aktuell gültigen Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz noch in den darauf aufbauenden einschlägigen Ländergesetzen klare Regelungen, unter welchen Voraussetzungen freiheitsbeschränkende Zwangsmaßnahmen an Minderjährigen zulässig sind“, so Königsberger-Ludwig. Die Praxis zeige jedoch leider, dass es hier mitunter durchaus altersatypische – und damit überschießende – Freiheitsbeschränkungen gibt, von versperrten Türen über versperrbare Pflegegitterbetten bis zu Gurtfixierungen.
„Das steht sehr oft in keinerlei Verhältnis zum Entwicklungsstand von Kindern und Jugendlichen“, so Königsberger-Ludwig und weiter: „Ich bin sehr erfreut, dass die Kritik der Volksanwaltschaft aufgenommen wurde und im Sinne der Kinder und Jugendlichen umgesetzt worden ist.“