Königsberger-Ludwig zur Regierungsklausur: Pflegepaket bringt umfassende Verbesserungen

Pflegepaket bringt Qualität, schnellere Verfahren, eröffnet Sparpotenzial in der Verwaltung und ermöglicht Ausbau des Pflegeangebots

Ulrike Königsberger-Ludwig
Parlament

„Das beschlossene Pflegepaket der Regierungsklausur kann man aufgrund seiner inhaltlichen Dichte auch als Schritt zu einer umfassenden Reform sehen. Denn das Pflegepaket steht für mehr Qualität, Verwaltungsreform und besseren Service an den Kunden. Es wird nicht am Angebot gespart, es wird ausgebaut. So bleibt das Geld nicht in der Verwaltung hängen, sondern wird zum Patienten gebracht. So werden etwa die 303 Auszahlungsstellen auf 8 reduziert“, betonte SPÖ-Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig, Bereichssprecherin für Menschen mit Behinderung, am Mittwoch im Gespräch mit dem SPÖ-Pressedienst.

Die finanzielle Sicherung übernimmt der mit 685 Mio. Euro dotierte Pflegefond. Dieser ist zweckgebunden und darf nur für den Ausbau der Pflege angewendet werden. Das ausgeschöpfte Sparpotenzial und der Pflegefond ermöglichen einen Ausbau sowohl der mobilen Pflege, bei den Tageszentren und in den Pflegeheimen.

„Diese Konzentrierung der Kräfte bringt viele Vorteile mit sich. Allgemein begrüße ich den eingeschlagenen Weg der Bundesregierung, sich für die nachhaltige Sicherung der Pflege einzusetzen. Damit wurde ein geeignetes Mittel gefunden, um den Bedarf an Pflegebedürftigkeit abzudecken. Insbesondere ist der Pflegefond hervorzuheben, der nicht nur die finanziellen Mittel sicherstellt, sondern auch eine Reform der Pflegeverwaltung mit sich bringt.“

Welche Bedeutung das Thema Pflege einnimmt, wird an den Zahlen deutlich: 442.000 Pflegebedürftige profitieren von dieser Lösung. 74.000 Menschen beziehen derzeit noch Pflegegeld nicht vom Bund, sondern von einer der 280 auszahlenden Stellen, die nun auch auf acht reduziert werden. Die Finanzierung wird mit dem Pflegefond sichergestellt, der mit 685 Millionen Euro ausgestattet ist.

Weiters begrüßt Königsberger-Ludwig die neue Vertretungslösung für den Behindertenanwalt, und dass auch dieses wichtigen Detail im neuen Pflegegesetz geregelt wird.

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