"Keine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung" - Einsatz von Behindertenverbänden und Politik hat Diskriminierung beendet
Die beiden Bereichssprecher für Menschen mit Behinderung, Ulrike Königsberger-Ludwig und Franz-Joseph Huainigg, begrüßen den heute im Ministerrat beschlossenen Gesetzesentwurf zum Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2013, der gesetzlich festschreibt, dass Menschen mit Behinderung beim Abschluss von Versicherungsverträgen nicht mehr diskriminiert werden dürfen. „Menschen mit Behinderung wurden bisher Versicherungen entweder vollständig verwehrt oder sie mussten mit höheren Prämien rechnen.
Diese eklatante Ungerechtigkeit sollte nun der Vergangenheit angehören“, betont Königsberger-Ludwig heute, Dienstag, im Gespräch mit dem SPÖ-Pressedienst. „Diese erfreuliche Änderung im Versicherungsrecht sei“, so der ÖVP-Abgeordnete Huainigg, „das Ergebnis großen Engagements von Behindertenverbänden, NGOs und der österreichischen Politik. An der jetzigen Gesetzesvorlage haben Vertreterinnen und Vertreter von Behindertenorganisationen direkt mitgewirkt, was im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung eine wichtige Vorbildwirkung im Gesetzwerdungsprozess hat“.
Bereits im Jahr 2011 wurde diesbezüglich ein gemeinsamer Entschließungsantrag von SPÖ und ÖVP eingebracht, der auch von allen im Parlament vertretenen Parteien unterstützt wurde.
Die Bereichssprecher begrüßen weiters, dass auch die Zulässigkeit von unterschiedlichen Tarifen und Wartefristen, eines Risikoausschlusses oder verminderten Leistungsumfängen aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen einer Neuregelung unterzogen werden soll. „Die neue Regelung soll verhindern, dass Menschen mit Behinderung aufgrund eigens entwickelter Risikokalkulationen höhere Versicherungsprämien bezahlen müssen“, erklärt Königsberger-Ludwig.
Die verpflichtende Gleichbehandlung beim Abschluss von Versicherungen führe, so der ÖVP-Bereichssprecher, auch dazu, dass Menschen mit Behinderungen die Gewährung von Krediten erleichtert wird.
Denn: „Lebensversicherungen werden bei der Kreditvergabe häufig als Sicherheit vorausgesetzt.“ Insgesamt sei daher die Änderung im Versicherungsgesetz ein „längst überfälliger Schritt zur Erleichterung einer selbstbestimmten Lebensführung“ und „ein weiterer wichtiger Beitrag zu mehr Gleichbehandlung, Inklusion und Teilhabe.“
Außerdem begrüßen beide Bereichssprecher die Verbesserungen, die noch im Rahmen der Begutachtung gemacht wurden – vor allem, dass die Verbandsklage ausgeweitet und dies im Behindertengleichstellungsgesetz verankert wird.