Der Ausbau der Barrierefreiheit in den Parks und auf den Wanderwegen Kaliforniens war und ist ein langer Prozess. Ein Artikel des San Francisco Chronicle gibt Einblicke in wichtige Entwicklungen in diesem Bereich.
Der Americans with Disabilities Act, kurz ADA, hat seit seiner Einführung im Jahr 1990 zu einigen Verbesserungen im Bereich Barrierefreiheit geführt. Doch was im bebauten städtischen Raum leichter umzusetzen ist, sieht bei Parks und Wanderwegen nicht ganz so einfach aus.
Der Entwicklung der Barrierefreiheit in kalifornischen Parks geht ein Artikel des San Francisco Chronicle nach. 2004 gab es keinen einzigen Wanderweg, der dem Americans with Disability Act entsprach. Das zeigt auch ein im Artikel geschildertes Beispiel des leidenschaftlichen Wanderers und Rollstuhlfahrers Bob Coomber, der von Parkrangern davon abgehalten wurde, einen Berg in der Nähe von Palm Springs zu befahren.
Wie behinderte Menschen Parks und Wanderwege nutzen können
Mit dieser Frage beschäftigt sich Stuart Seaborn, Behindertenrechtsanwalt und Mitglied der Non-Profit-Organisation Disability Rights Advocates, kurz DRA, in Berkley, die auch eine zentrale Rolle bei der landesweiten Ausweitung der Barrierefreiheit gespielt hat.
Die Behindertenanwälte führten diverse Rechtsstreitigkeiten, um die Zugänglichkeit zu Parks zu verbessern.
Entscheidende Einigung im Jahr 2005
2005 gab es einen wichtigen Erfolg, die DRA konnte eine Einigung mit dem Department of Parks and Recreation erzielen, infolge derer sich der Staat Kalifornien bereit erklärte, Verbesserungen in Sachen Barrierefreiheit vorzunehmen, wie z.B. Wanderwege zu pflastern oder zugängliche Toiletten und Campingplätze zu errichten.
Im Jahr 2014 erzielten die DRA eine ähnliche Einigung mit dem National Park Service, was zu vergleichbaren Veränderungen in der Golden Gate National Recreation Area in den Bezirken San Mateo, San Francisco und Marin führte. Zusammen bilden diese beiden Klagen – eine auf Bundesstaatsebene, eine auf Bundesebene – den Ausgangspunkt für die Verbesserung der Zugänglichkeit der amerikanischen Parks für Menschen mit Behinderungen.
Das Gleichgewicht zwischen Barrierefreiheit und Erhaltung der Natur
Für leidenschaftliche Wanderer wie Bob Coomber hat die Barrierefreiheit Vor- und Nachteile. Als Rollstuhlfahrer ist er auf Adaptierungen wie zum Beispiel eine Rampe angewiesen, andererseits möchte er die Unberührtheit der Orte möglichst erhalten.
Mit diesem Dilemma ist man konfrontiert, wenn es um die Schaffung von Barrierefreiheit in der Natur geht. Ein entscheidendes Argument in der wichtigen Einigung von 2005 war, dass ein Park ein von Menschenhand geschaffener Ort ist, der auch bestimmte Einrichtungen wie zum Beispiel Toiletten und Geschenkläden beinhaltet. Somit konnte argumentiert werden, dass ein Park, ähnlich wie eine Straße oder ein Bus unter die Standards des Americans with Disability Acts fällt.
Der Rechtstreit von 2005 führte nach einer Reihe von Erfolgen letztendlich dazu, dass der Staat zustimmte, 90 Millionen Dollar in die Verbesserung der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen zu investieren. Bis 2028 soll die Zugänglichkeit der Parks verbessert werden. Die lange Dauer ist mit der riesigen Größe der 110 kalifornischen State Parks und anderer öffentlicher Gebiete zu erklären. Insgesamt umfassen diese Erholungsgebiete eine Fläche von 1,4 Millionen Hektar und enthalten mehr als 3.000 Meilen Wanderwege.
Um die Fortschritte zu überwachen, werden von der Design-Firma MIG Stichproben bei 5 Prozent der Projektgebiete durchgeführt. Zudem bitten die DRA Besucherinnen und Besucher der Parks um Feedback, um mögliche Verstöße gegen den ADA im Auge zu behalten. Übergeordnetes Ziel ist es, die Parkagenturen zu motivieren, die Zugänglichkeit selbst zu verbessern.
Das Department of Parks and Recreation hat durch einen Sprecher zugesichert, die Zugänglichkeit weiter auszubauen.
Thomas Schneider
26.04.2019, 23:54
Wir waren im 2016 in Kalifornien unterwegs und haben dabei auch Spaziergänge im Sequoia National Park und im Yosemite National Park mit dem Rollstuhl gemacht. Das hat wunderbar geklappt. Es war gut beschildert, welche Wege mit dem Rollstuhl befahrbar sind und wie lange man ungefähr unterwegs ist. Auch Behindertentoiletten gab es, und überall Rampen. Da könnte man in der Schweiz noch viel dazulernen! Dank den internationalen Abkommen konnten wir auch direkt unsere Schweizer Behindertenparkkarte verwenden, um auf Behindertenparkplätzen zu parkieren. Super!