Selbstbestimmt Leben Innsbruck

Können blinde JuristInnen in Österreich RichterInnen werden?

Mit 1. 1. 2006 trat das Behindertengleichstellungspaket in Österreich in Kraft.

Damit sollen Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen verhindert oder beseitigt und damit die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht werden.

In weiterer Folge wurde am 24. Mai 2006 im Nationalrat das sogenannte Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz verabschiedet, das am 24. Juni 2006 in Kraft trat. Im Wesentlichen wurden die behindertendiskriminierenden Berufszugangsvoraussetzungen der „körperlichen und geistigen Eignung“ eliminiert.

Unter anderem wurde auch das Richterdienstgesetz geändert. Konkret wurde die Berufszugangsbarriere für blinde Juristen zum Richteramt beseitigt.

„Bezugnehmend auf die ORF-Online Nachricht möchten wir mit Nachdruck darauf hinweisen, dass blinde JuristInnen auch in Österreich jedes Richteramt ausüben können. Wir nehmen mit Verwunderung zur Kenntnis, dass der Vorsitzende der Gewerkschaft der österreichischen Richter und Staatsanwälte nicht auf dem neuesten Stand der Rechtslage ist. Sollte Herr Schröder richtig zitiert worden sein, stellt sich für uns die Frage, auf welcher Seite die Gewerkschaft steht und ob die DienstnehmerInneninteressen von Menschen mit Behinderung ernsthaft vertreten werden“, stellt Gerhard Walter von Selbstbestimmt Leben Innsbruck fest.

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