Erwachsenenschutzgesetz soll wegen Geldmangels verschoben werden

Das Erwachsenenschutzgesetz, das im Vorjahr von allen Parteien im Parlament einstimmig beschlossen wurde, sollte per 1.7.2018 das 30 Jahre alte Sachwalterrecht ablösen. Damit sollte die Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung nicht mehr pauschal eingeschränkt werden.
Es sind abgestuft Formen der Vertretung vorgesehen, je nachdem, in welchem Ausmaß ein Mensch Unterstützung benötigt.
„Es ist empörend, dass diese Regierung beschlossene Gesetze offenbar reihenweise wieder ändern, abschaffen oder verschieben will. Im konkreten Fall des Erwachsenenschutzgesetzes ist das ein Schlag ins Gesicht all jener Menschen mit Behinderung, die – entgegen allen Hoffnungen – nun weitere Jahre „besachwaltert“ bleiben sollen,“ kritisiert Peter Kolba, Klubobmann und Gesundheitssprecher der Liste Pilz.
Günther Kadlec,
19.02.2018, 17:09
Es war ja zu erwarten dass die schwarz/blauen wiederum alles was sozial klingt zerschlagen , abschaffen oder auf den St. Nimmerleinstag verschieben. Die größte Frechheit ist aber das vollmundige Versprechen, für den kleinen Mann und sozial schwache da zu sein, von Kurz. Das Pflegegeld wird erhöht, na ja aber erst ab der Stufe 4 und das erst nach den inkraft treten des Erwachsenen Schutz Gesetz.