Kommender Landtag: Wien schnürt Sozialpaket 2010

Häupl, Wehsely und Frauenberger präsentieren 3 Punkte für das Miteinander

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In der Landtagssitzung am Donnerstag, 24. Juni 2010, schnürt die Stadt Wien ein umfassendes Sozialpaket. Mit den anstehenden Beschlüssen über das Wiener Mindestsicherungsgesetz, das Wiener Chancengleichheitsgesetz und das Wiener Antidiskriminierungsgesetz macht das Land Wien einmal mehr deutlich, dass Wien an der Seite seiner BürgerInnen steht. Das Netz der Wiener Sozialgesetzgebung wird damit noch dichter geknüpft.

„Das Wiener Mindestsicherungsgesetz, das Wiener Chancengleichheitsgesetz und das Wiener Antidiskriminierungsgesetz sind notwendige Schritte für das Miteinander. Das Land Wien zeigt, dass wir in Sachen Soziales zu Recht den Führungsanspruch stellen. Die soziale Qualität in dieser Stadt ist ein wesentlicher Grund dafür, dass Wien in Sachen Lebensqualität weltweit die Nummer 1 ist“, betonte Bürgermeister Dr. Michael Häupl am Dienstag.

Mindestsicherung – Bund muss fristgerecht Verhandlungsergebnis erzielen

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung setzt auf die verstärkte Bekämpfung und Vermeidung von Armut. Sie umfasst ein Bündel von Maßnahmen in den Bereichen Sozialhilfe, Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Pensionsversicherung.

„Die Mindestsicherung teilt sich in Aufgaben des Bundes und Aufgaben der Länder. Mit dem Beschluss des Wiener Mindestsicherungsgesetzes am kommenden Donnerstag wird Wien alle notwendigen gesetzlichen Schritte zur Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung gesetzt haben. Das bedeutet: Wiener Sozialstandards für alle Bundesländer, massive Unterstützung für MindestsicherungsbezieherInnen beim Einstieg oder Wiedereinstieg in das Erwerbsleben und eine E-Card für alle“, stellte Gesundheits- und Sozialstadträtin Mag.a Sonja Wehsely klar.

Weil der Bund seine Hausaufgaben noch nicht abgeschlossen hat, muss der Wiener Landtag auch beschließen, dass die Wiener Mindestsicherung nur im Falle einer fristgerechten Einigung auf Bundesebene in Kraft tritt. „Für Wien gilt: Wir sind zum 1. September startklar. Zusätzliche MitarbeiterInnen werden bereits geschult und die EDV wird vorbereitet. Ich habe keinerlei Verständnis dafür, Armutsbekämpfung zu einem politischen Spielball zu machen“, so Wehsely.

Sie forderte das Verhandlungsteam auf Bundesebene auf, ohne weitere Verzögerung zu einem Ergebnis zu kommen, sodass die Bedarfsorientierte Mindestsicherung am 30. Juni im Sozialausschuss des Nationalrats und spätestens am 9. Juli im Nationalratsplenum beschlossen werden kann. „Wer auf die Mindestsicherung angewiesen ist, hat es sich nicht verdient, einer derart unwürdigen politischen Debatte ausgesetzt zu sein. Die WienerInnen wissen, wer so zynisch ist, die Verbesserung der Armutsbekämpfung in Österreich zu einem parteipolitischen Tauschobjekt zu machen.“

Wiener Chancengleichheitsgesetz setzt auf Teilhabe

Der zweite Teil des Sozialpakets 2010 ist das neue Wiener Chancengleichheitsgesetz, das Menschen mit Behinderung mehr gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Chancengleichheit und Selbstbestimmung sind die zentralen Werte, auf denen das neue Gesetz aufbaut. Damit steht es auf der Basis der UN-Konvention „Über die Rechte der behinderten Menschen“.

„WienerInnen mit Behinderung werden durch das neue Chancengleichheitsgesetz in ihrer Selbstbestimmung gestärkt. Werkstätten- und Wohnräte werden neu im Gesetz verankert. Gleichzeitig spiegelt das Gesetz die Leistungen für Menschen mit Behinderung wider und führt so zu mehr Transparenz“, betonte Wehsely.

Damit findet das neue Gesetz auch die Zustimmung der Wiener Interessenvertretung der behinderten Menschen. ÖVP und Grüne haben dem Gesetz im zuständigen Sozialausschuss nicht zugestimmt.

Das Chancengleichheitsgesetz bringt eine Neufassung und Modernisierung des Wiener Behindertengesetzes (WBHG) aus dem Jahr 1986. Damit geht eine sprachliche Modernisierung einher. Alte, diskriminierende Begriffe werden entfernt, gleichzeitig wird der Gesetzestext in klarer und nachvollziehbarer Sprache formuliert. „Mir geht es um ein klares Gesetz, das die Menschen verstehen. So können alle nachlesen, welche Leistungen es gibt und wer sie bekommen kann“, erklärte die Stadträtin. Die Stadt Wien wendet jährlich über 200 Millionen Euro für Menschen mit Behinderung und Partnerorganisationen in der Behindertenarbeit auf.

Frauenberger: „Novelle des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes, damit Wien umfassend barrierefrei wird!“

Parallel zum Chancengleichheitsgesetz wird mit der Novelle zum Wiener Antidiskriminierungsgesetz Part 3 des Wiener Sozialpakets 2010 am kommenden Donnerstag beschlossen. „Die ADG-Novelle“, so die zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger, „ist ein weiterer Baustein zur umfassenden Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Wir verpflichten uns mit dem in der Novelle verankerten Etappenplan außerdem, Wien zur barrierefreien Stadt zu machen“. Das beweise einmal mehr, dass Bekämpfung von Diskriminierung, Chancengleichheit und soziale Verantwortung in Wien keine Schlagwörter, sondern reale Politik sind, betonte sie.

Die Novelle wurde von der Interessenvertretung behinderter Menschen und der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) ausdrücklich begrüßt. Diese Organisationen waren auch in das Begutachtungsverfahren eingebunden und konnten zum Gesetzesentwurf Stellung nehmen.

Konkret beinhaltet die Novelle ein Diskriminierungsverbot aufgrund von Behinderung, verbunden mit einem umfangreichen Rechtsschutz und einer Reihe neuer Bestimmungen, die dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz angeglichen sind.

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