Die Novelle des Bundesbehindertengesetzes 2024 zeigt Wirkung: Ein neues Gremium nimmt seine Arbeit auf.
Am 10. Jänner 2025 trat die neu gegründete Kommission des Bundesbehindertenbeirats erstmals im Sozialministerium zusammen.
Das Gremium wurde durch die Novelle des Bundesbehindertengesetzes 2024 ins Leben gerufen, um die Bundesregierung umfassender in behindertenpolitischen Fragen zu beraten.
Sektionschef Martin Zach (Sozialministerium) hob in seiner Begrüßung die Bedeutung des neuen Gremiums und die gute Zusammenarbeit mit den Interessenvertretungen hervor.
Klaus Widl und Roswitha Schachinger wurden zum Vorsitzenden bzw. zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Zudem verabschiedete die Kommission ihre Geschäftsordnung und legte die Termine für 2025 fest.
Die Kommission besteht aus Vertreterinnen von Behindertenorganisationen, Selbstvertreterinnen, der Bundesbehindertenanwältin und dem Vorsitz des Unabhängigen Monitoringausschusses.
Sie ist unabhängig und erstellt Empfehlungen, Stellungnahmen und Gutachten für den Bundesbehindertenbeirat. Die Abwicklung der Bürogeschäfte übernimmt der Österreichische Behindertenrat.