Kommissionsurteil jenseits der Ethik

Die Empfehlung der von der Regierung eingesetzten Ethikkommission, wonach die Forschung nicht nur an embryonalen Stammzellen sondern auch an Chimären erlaubt werden soll, ist unverständlich und jenseits jeglicher ethisch-moralischen Wertvorstellungen

Forscherin im Labor
BilderBox.com

Homer beschreibt die Chimäre in der Ilias als feuerspeiendes menschliches Mischwesen mit einem Löwenkopf, einer Ziege im Nacken und als Schwanz hat sie den Kopf einer Schlange oder den eines Drachen. Was in österreichischen Genlabors durch die Verschmelzung von menschlichem Kern und tierischen Eizellen entstehen wird, bleibt abzuwarten.

Die Forschung mit Hybridembryonen wird von der Ethikkommission empfohlen, obwohl nach Aussagen vom Genforscher Hengstschläger danach in Österreich kein Bedarf besteht. Der Beschluss ist nicht nur in dieser Hinsicht eine Abkehr von Wertgrenzen sondern auch das Ende des grundsätzlichen Embryonenschutzes.

Ab wann beginnt das Leben?

Erst ab der Geburt oder bereits bei der Verschmelzen der Ei- und der Samenzelle? Die Grenzen sind willkürlich und umstritten. Der Philosoph Peter Singer meint sogar, dass behindert geborene Babys getötet werden dürfen, da sie weder über Rationalität noch über Autonomie und Selbstbewusstsein verfügen. Menschliches Leben ist immer ein werdendes Leben.

Es gibt kein stichhaltiges Argument zu sagen, dass ein Embryo nicht ein werdendes menschliches Leben ist, mit unverwechselbaren Eigenschaften, Neigungen und Gefühlen. Die Wissenschaft hat das Rätsel Leben immer noch nicht gelöst und staunt immer wieder über neue Erkenntnisse. Die Argumente, mit denen sie jetzt die Forschung an embryonalen Stammzellen freigeben will, stehen daher auf äußerst wackeligen und nicht verantwortbaren Beinen.

Die Rechtfertigung für die Forschung mit menschlich-tierischen Hybriden stellt in Großbritannien die Aussicht dar, Krankheiten wie Parkinson und Alzheimer zu heilen. Derartige Hoffnungen haben bei der embryonalen Stammzellforschung jedoch wenig Aussicht auf Erfolg. Hier handelt es sich ausschließlich um Grundlagenforschung mit wenig Chance auf den Einsatz bei Behandlungen. Viel zu hoch ist hier die Gefahr der Tumorbildung.

Anders ist es bei der Forschung und Anwendung mit adulten Stammzellen. Deren Verwendung ist im Gegensatz zu embryonalen Stammzellen nicht nur unbedenklich, sondern findet schon jetzt im medizinischen Alltag breite Anwendung. Professor Bodo-Eckehart Strauer an der Uniklinik Düsseldorf behandelte ca. 500 PatientInnen nach einem Herzinfarkt erfolgreich mit körpereigenen adulten Stammzellen.

Der große Vorteil

Es gibt keine Immunabstoßung, da der Patient sich seine eigenen Stammzellen spendet. Sinnvoll erscheint die Schaffung einer Blutbank an Stammzellen, die durch Nabelschnurblut gewonnen werden, wie sie Professor Wernett von der Universität Bonn anregt. Die Gewinnung des Nabelschnurblutes ist völlig unproblematisch und ethisch unbedenklich. Mit adulten Stammzellen können heute bis zu 73 Krankheitsbilder, darunter auch Parkinson, Tumore, Diabetes und Herzinfarkte, behandelt werden.

Eine allogene Nabelschnur-Blutbank wäre für Österreich ein vorbildhafter Weg. Anstelle der Diskussion um die Legalisierung der embryonalen Stammzellforschung, sollten in Österreich die Förderungen und Ressourcen in die adulte Stammzellforschung fließen. Einer aktuellen internationalen Studie zufolge sehen über 50% der österreichischen Bevölkerung den Embryo als schutzwürdige Person mit Rechten an und stellen die Wertfrage über den möglichen Nutzen.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Bild der Woche

Barrierefreiheit sichtbar gemacht: Jede Woche ein Bild, das Erfolge feiert oder Hürden aufzeigt.