Kommissionsvorschlag für Fünfjahresrahmen der Europäischen Grundrechtsagentur

Ausweitung der Zuständigkeit der früheren Agentur gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit führt zu einer verwirrenden Vielfalt an Themen. Ob diese auch bearbeitet werden können, bleibt abzuwarten.

Deckblatt: Einfach Europa?!
Buchholz, Boris

Am 12. September 2007 hat die Europäische Kommission einen (englischen) Vorschlag für ein Fünfjahresprogramm der Europäischen Grundrechtsagentur (EFRA) präsentiert.

Der Rat hat diesen Vorschlag nach Konsultation mit dem Europäischen Parlament zu begutachten und – allenfalls in geänderter Form – zu beschließen.

Welche Zuständigkeiten soll EFRA haben

Wie bisher soll EFRA für die Beobachtung und Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zuständig sein. Zusätzlich soll sie auf 9 weitere Themenfelder achten, nämlich

  • Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung
  • Entschädigung von Opfern, Verbrechensprävention und verwandte Aspekte der Sicherheit der BürgerInnen
  • Schutz von Kindern inklusive Kinderrechte
  • Immigration und Integration von MigrantInnen
  • Asyl
  • Visa und Grenzkontrolle
  • Teilnahme an den demokratischen Funktionen der Union
  • Menschenrechtsthemen im Zusammenhang mit der Informationsgesellschaft
  • Zugang zu effizienter und unabhängiger Gerichtsbarkeit.

Der Vorschlag referiert weiters die Schwerpunkte der vergangenen Parlaments- und Ratsbeschlüsse und der Konsultation zu den zukünftigen Schwerpunkten der EFRA. Diese bringen allerdings keine Klärung sondern eher eine weitere Ausweitung der Themen.

Was ist von dem Entwurf zu halten

Die Erläuternden Bemerkungen betonen, dass „der mehrjährige Rahmen auf die finanziellen und personellen Ressourcen der Agentur Bedacht nehmen“ muss. Das bedeutet, dass den VerfasserInnen selbst bewusst ist, dass die Agentur aus dieser Themenbreite nur einige Aspekte auswählen kann.

Der Rat sollte bei der Verabschiedung des Beschlusses besonders Folgendes bedenken:

  • Bei politisch heiß diskutierten Themen wie Migration und Grenzkontrolle braucht die Agentur eine starke Leitung, um trotz menschenrechtlich unsensibler Tendenzen in manchen Mitgliedstaaten mehr als heiße Luft zu produzieren. Die bisherigen Erfahrungen mit der Vorläuferorganisation der EFRA waren eher enttäuschend.
  • Entschädigung von Opfern, Verbrechensprävention und effiziente und unabhängige Gerichtsbarkeit sind Themen, wo die Zuständigkeit der Union zumindest fragwürdig ist. Es ist zu befürchten, dass EFRA auf Bedenken der Mitgliedstaaten mit besonders zahnlosen Berichten reagiert. Der Vorschlag macht in diesen Punkten den Eindruck, dass er eine Europäische Verfassung – und damit eine breitere Kompetenzgrundlage als die jetzige – bereits vorwegnimmt.

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