Das erste Viertel des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen 2003 ist bereits verstrichen und die von der Regierung versprochene Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Behindertengleichstellungsgesetzes im BKA existiert noch immer nicht.
Am 23. April 2003 ließ der Herr Vizekanzler Mag. Herbert Haupt (FPÖ) mit der Ankündigung aufhorchen, dass die Bundesregierung noch im Herbst diesen Jahres ein Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz beschließen will.
So weit und so gut die politische Absicht. Doch zuvor bedarf es noch intensiver Anstrengungen der im Regierungsprogramm versprochenen Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, die unter massiver Einbindung der VertreterInnen der österreichischen Behindertenbewegung einen beschlussreifen Entwurf für ein solches Gesetz erarbeiten soll. Der Stillstand in dieser causa in den letzten Monaten ließ die Behindertenbewegung bereits etwas skeptisch werden, dass die Arbeitsgruppe überhaupt noch vor dem Sommer kommt.
Der neue Zeithorizont – Herbst 2003 – für die Beschließung eines Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes, den Vizekanzler Mag. Haupt nun verkündete, lässt die VertreterInnen der Behindertenbewegung jedoch hellhörig werden.
So meint etwa Martin Ladstätter (Verein BIZEPS und Mitglied des Forum Gleichstellung):
„Wenn ich versuche, zwischen den sprichwörtlichen Zeilen zu lesen, dann kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass jetzt bald eine Menge Arbeit auf uns zukommt; doch wir gehen in eine solche Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst selbstverständlich nicht unvorbereitet. Das wäre in Anbetracht der Komplexität der Materie und des engen Zeitrahmens für die Erarbeitung des Gesetzes auch nicht sinnvoll.“
Martin Ladstätter hat damit sicher Recht. Jeder, der schon einmal an der Ausarbeitung eines Gesetzes beteiligt war, weiß, dass es bis zur Beschlussfassung im Nationalrat einer geraumen Vorlaufzeit bedarf. Und das gilt noch viel mehr für eine Querschnittsmaterie, wie sie die Behindertengleichstellung darstellt.
Das „Forum Gleichstellung“ hat in den letzten Monaten aber bereits wertvolle Vorarbeiten geleistet und erst kürzlich ihre Kernforderungen für ein Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz präsentiert, die als Grundlage für die Arbeiten in der Arbeitsgruppe im BKA-Verfassungsdienst dienen sollen.
Ach ja, und da ist noch ein Aspekt, der zur Zuversicht Anlass gibt: Die hektischen Arbeiten an den verschiedenen Teilen des Budgetbegleitgesetzes 2003 sind in wenigen Tagen überstanden und nun sollte wohl wieder ausreichend Kapazität der Bundesregierung für die neue Herausforderung – die Schaffung eines Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes – vorhanden sein.
Es bedarf also nur noch des konkreten Auftrages des Herrn Bundeskanzlers Dr. Schüssel, dass die Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst starten soll, und schon kann´s los gehen!