Kommt Gesetzesänderung im pflegerischen Bereich?

Am 4. Februar 2008 hat die ÖVP Vorschläge zur rechtlichen Änderungen "für pflegerische und ärztliche Tätigkeiten für Betreuungskräfte" vorgelegt. Damit ist die Diskussion eröffnet.

Lumpe vergrößert das Wort Recht
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„Zum einen umfasst die Gesetzesinitiative Änderungen im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) und dem Ärztegesetz (ÄrzteG). Zudem werden das Hausbetreuungsgesetzes (HBeG) angepasst, indem die erwähnten Tätigkeiten dem Betreuungsbegriff des im HBeG unterstellt werden“, fasste das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jungend die geplanten Änderungen in einer Aussendung zusammen.

„Wir brauchen ein alltagstaugliches Modell, eine leistbare, unbürokratische und legale Regelung für die Betroffenen und deren Familien“, begründete Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky die Änderungen.

Buchinger einverstanden

Auch Sozialminister Dr. Erwin Buchinger (SPÖ) ist für eine Änderung. „So kann es kommen“, sagte er nach dem SPÖ-Präsidium im Gespräch mit der APA, berichtet der ORF. Er kritisierte, dass diese Änderung erst jetzt erfolge.

Gewerkschaft massiv verärgert

„Vom Einkauf bis zum Arzt-Ersatz sollen die BetreuerInnen alles erledigen. Und das zu Dumpingpreisen und ohne entsprechende Ausbildung. Geht dann was schief, stehen sie mit der Verantwortung allein da“, kritisiert der stellvertretende vida-Vorsitzende Willibald Steinkellner in einer ersten Reaktion.

„Niemand kommt auf die Idee, dass die Reinigungskraft im Haushalt auch den Gaskonvektor zu warten hat. Und das ist gut so. Will man vermeiden, dass die Zahl der Gasexplosionen sprunghaft ansteigt, ist es sinnvoll, ausgebildete Fachkräfte die Wartung vornehmen zu lassen“, ergänzt Steinkellner und befürchtet mittelfristig eine Absenkung der Qualität.

Der ÖVP-Behindertensprecher Dr. Franz-Joseph Huainigg ärgert sich seinerseits über den Vergleich mit „Gaskonvektoren“. „Dieser Vergleich zeigt, dass Herr Steinkellner die betroffenen Menschen und ihre Anliegen nicht ernst nimmt. Darüber hinaus wird deutlich, dass er den Gesetzestext offensichtlich nicht gelesen hat. Sonst wüsste er nämlich, dass die Pflegetätigkeiten von den BetreuerInnen nur nach fachkundiger Anleitung und Delegation durch diplomierte Pflegekräfte oder Ärzte durchgeführt werden dürfen. Zudem gewährleisten eine regelmäßige Überprüfung der Fertigkeiten und eine begleitende Qualitätskontrolle den Standard“, erklärt Huainigg und bedauert, dass „ausgerechnet ein Gewerkschaftsvertreter Reinigungskräften keine Lernfähigkeit zumutet und sie damit diskriminiert“.

Die vida stellt in einer Replik fest: „Eine angemessene Entlohnung und eine gute Ausbildung, das ist für eine Zustimmung unsererseits zum Konzept der 24-Stunden-Betreuung unabdingbar“, so der Gewerkschafter abschließend.

Etablierte Modelle endlich sicherstellen

„Persönliche Assistenz als Dienstleistung setzt Arbeitsverhältnisse voraus, in denen arbeitsrechtliche sowie sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen eingehalten werden. Damit ist es Menschen mit Behinderung möglich, gleichberechtigt und selbstbestimmt am Leben teilzunehmen“, halten eine Reihe von Anbietern von Persönlicher Assistenz in einer gemeinsamen Presseaussendung fest und erläutern: „Derzeit bildet das GuKG dem Bedarf dieser selbstbestimmten Unterstützungsform nicht ab, da es vorrangig für den stationären Bereich entwickelt worden ist.“

Daher begrüßen sie die geplanten Gesetzesänderungen, da behinderte Frauen und Männer „eigenverantwortlich darüber entscheiden können, wer diese für sie notwendigen Assistenzverrichtungen erbringt“.

„Auf jeden Fall bedarf es keiner medizinischen oder fachpflegerischen Anleitung, wenn es sich um Verrichtungen des täglichen Lebens wie etwa Körperpflege, Nahrungsaufnahme, etc. handelt“, unterstreicht Mag. Dorothea Brozek für die Assistenzanbieter und meint abschließend: „Für behinderte Menschen und deren Persönliche AssistentInnen müssen die bereits in ganz Österreich etablierten Modelle der Persönlichen Assistenz endlich sichergestellt werden – unabhängig von berufständischen Interessen.“

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