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Kompromiss bei Rechtsstatus behinderter Menschen in Sicht

Die Verhandlungen für eine UN-Behinderten-Konvention gehen in die dritte und letzte Woche dieser Verhandlungsrunde. Dabei zeichnet sich beim Rechtsstatus für behinderte Menschen ein Kompromiss ab.

„Ich glaube, wir haben einen guten Kompromiss gefunden“, sagte Gerda Vogel von der österreichischen Regierungsdelegation in New York am Rande der Verhandlungen zu einer UN-Behinderten-Konvention. Umstritten war der Artikel 12 der Konvention, der sich mit der „gleichberechtigten Anerkennung als Person vor dem Gesetz“ (legal capacity) befasst.

Im ersten Textentwurf zur Konvention war die gleichberechtigte Anerkennung aller behinderten Menschen unumstritten, auch wenn sie zur Ausübung ihrer Rechte Unterstützung benötigen. Das betrifft vor allem Menschen mit sogenannten geistigen Behinderungen. Im Laufe der Verhandlungen wurde dieser Ansatz jedoch dahingehend verändert, dass für diesen Personenkreis unter Umständen Vertretungspersonen vorgesehen waren.

Im Gegensatz dazu vertrat sowohl der Deutsche Behindertenrat (DBR) als auch der in New York aktive Zusammenschluss der Nichtregierungsdelegationen (NGOs) das Konzept der unterstützten Entscheidungsfindung (supported decision making). „Anderenfalls befürchten wir, dass es zwei Klassen von behinderten Menschen gibt: Die einen haben die gleichberechtigte Anerkennung vor dem Gesetz, die anderen nicht“, erläutert Sabine Häfner vom Sozialverband Deutschland, die als eine DBR-Vertreterin in New York City ist.

Als dieser Artikel im UN-Plenum kontrovers diskutiert wurde, brachte Kanada einen Kompromissvorschlag ein. Die österreichische Delegation hat für die EU diesen Vorschlag aufgegriffen und eine Textfassung erarbeitet, die inhaltlich dem ursprünglichen Entwurf wieder nahe kommt. „Die Behindertenorganisationen auf der einen Seite und der stärkste Verfechter von Vertretungspersonen auf der anderen Seite haben dem Vorschlag zugestimmt“, so Gerda Vogel. „Ich hoffe, dass dieses Problem nun gelöst ist“.

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