Konferenz zum Europäischen Tag der Menschen mit Behinderungen

Politische Rechte von Menschen mit Behinderungen im Fokus einer Konferenz von Europäischer Kommission und Europäischem Behindertenforum

European Day of Persons with Disabilities conference in Brüssel
Österreichischer Behindertenrat / Karner

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) wurde 2008 von Österreich ratifiziert. Seitdem sind zwar 15 Jahre ins Land gezogen, eine Umsetzung der in der Konvention vereinbarten Ziele lässt aber nach wie vor auf sich warten.

So kritisierte der UN-Fachausschuss über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erst im August 2023 im Rahmen der Staatenprüfung Österreichs die mangelhafte Umsetzung der UN-BRK in Österreich. Die aus der Staatenprüfung resultierenden Handlungsempfehlungen wurden im September 2023 an den Staat Österreich übermittelt. Sie zeigen grobe Mängel und im Vergleich zur vorangegangenen Staatenprüfung auch Rückschritte auf.

Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats, zeigt sich enttäuscht und verärgert: „Die Bundesregierung hat noch immer keinen strukturierten Prozess in die Wege geleitet, um die Empfehlungen der Vereinten Nationen umzusetzen. Wie lange sollen Menschen mit Behinderungen noch warten, bis ihnen zustehende Menschenrechte endlich umgesetzt sind?“

Klaus Widl bei der European Day of Persons with Disabilities conference in Brüssel
ÖBR / Karner

Im Vorfeld des am 3. Dezember begangenen Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen findet von 30. November bis 1. Dezember 2023 in den Räumlichkeiten der Europäischen Kommission in Brüssel eine Konferenz statt, in deren Zentrum politische Rechte von Menschen mit Behinderungen stehen. Bei dieser von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Behindertenforum (EDF) organisierten Veranstaltung wird Österreich von Klaus Widl vertreten.

Mehr 400 politische Entscheidungsträger*innen, hochrangige Expert*innen und Menschen mit Behinderungen aus ganz Europa tauschen sich über Themen wie das aktive und passive Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen aus. Darüber hinaus wird über die zahlreichen Barrieren debattiert, die Menschen mit Behinderungen an der Ausübung ihrer Grundrechte hindern und eruiert, wie diese beseitigt werden können.

 

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