Konradinum: SPÖ brachte Antrag im Salzburger Landtag ein

Im Sozial- und Gesundheitsausschuss am 25. Mai 2016 steht auch das vom Land Salzburg betriebene Konradinum auf der Tagesordnung. Die SPÖ stellte dazu einen umfangreichen Antrag, weil das Land Salzburg bisher Vorschläge zur Behebung von Missständen ignoriert hat.

Chiemseehof Landtagssitzungssaal in Salzburg
LPB/Otto Wieser

Die SPÖ-Mitglieder des Salzburger Landtages Gudrun Mosler-Törnström, Ingrid Riezler-Kainzner und Walter Steidl stellten am 27. April 2016 einen Antrag zu dem seit Monaten heftig kritisierten „Konradinum“. 

Das Konradinum, eine Wohn- und Tagesheimstätte für Menschen mit schweren Mehrfachbehinderungen in Eugendorf, wird vom Land Salzburg betrieben und es gab mangels Einhaltung menschenrechtlicher Standards sogar schon mehrere Gerichtsverfahren in dieser Causa.

„Neun Bewohner haben kein Bett in einem Zimmer, sondern wohnen auf dem Gang oder sogar in der Küche“, zeigte Dr. Adelheid Pacher, Bereichsleiterin des Volksanwalts Kräuter, damals auf. „Zudem gebe es bereits rechtskräftige Beschlüsse für Änderungen, die das Land schlichtweg ignoriere“, ist den Medien zu entnehmen.

Häufig werde von Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl (ÖVP) auf einen geplanten Neubau verwiesen. „Nur einfach ein neues Haus zu bauen, ohne vorher genau zu wissen, wie die Menschen dort leben und unterstützt werden wollen und müssen, bringt überhaupt nichts“, meint dagegen Landtagsabgeordnete Ingrid Riezler-Kainzner (SPÖ) zu BIZEPS und führt aus: „Ein der UN-Konvention entsprechendes Konzept muss erarbeitet werden, erst dann kann geplant und gebaut werden. Und ohne genügend gut ausgebildetes Personal geht gar nichts.“

Begründung des SPÖ-Antrages

In der Begründung des SPÖ-Antrages wird daher auf diese zahlreichen Missstände verwiesen, die die Volksanwaltschaft aufgezeigt hat. „Auf Verbesserungsvorschläge sei bisher praktisch nicht reagiert worden“, informieren die SPÖ-Abgeordneten im Antrag und erwähnen auch mehrere gerichtliche Überprüfungsverfahren wegen unzulässiger Freiheitsbeschränkungen.

Aber seit Monaten tut sich nichts„, kritisieren die SPÖ-Abgeordneten und stellten daher den Antrag Nr. 327, der nun laut Tagesordnung vom 25. Mai 2016 im Salzburger Landtag (Sozial- und Gesundheitsausschuss) behandelt wird.

Text des SPÖ-Antrages:

Antrag, der Salzburger Landtag wolle beschließen: 

  1. Die Landesregierung wird aufgefordert, ein Betreuungskonzept, das den Anforderungen der UN-Konvention entspricht, unter Einbindung von externen Expertinnen und Experten zu erarbeiten,
  2. auf Basis des Betreuungskonzeptes ein Raumkonzept zu erstellen, das Grundlage für einen Neubau ist,
  3. sicher zu stellen, dass zur Umsetzung des Betreuungskonzeptes genug Personal zur Verfügung gestellt wird,
  4. sicher zu stellen, dass Bedienstete die notwendigen Fortbildungen jetzt und in Zukunft besuchen können.
  5. Weiters wird die Landesregierung aufgefordert, dringendste Sofortmaßnahmen aus dem baulichen (z. B. Einbau geeigneter Türgriffe), pflegetechnischen und organisatorischen Bereich (z. B. Steigerung der Förderung) im derzeitigen Gebäude zu beschließen und samt Umsetzungsfrist dem Landtag bis 15. September 2016 vorzulegen.
  6. Dieser Antrag wird dem Sozial- und Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung, Berichterstattung und Antragstellung zugewiesen.
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Ein Kommentar

  • Ich sehe hier das allgemeine Problem, dass die UN-Behindertenkonvention bzw. Menschen, die sich nicht wehren können, gezwungen werden in Einrichtungen zu leben, die De-Institutionalisierung die schon lange gefordert wird, wird nicht ernst genommen. Das Leben so gestalten und wohnen und leben wie und mit wem und wo, natürlich mit Unterstützung ist keine Utopie sondern gehört zu den Grundrechten aller Personen. Es werden Gerichtsurteile ignoriert, wegen der unzulässigen Freiheitsbeschränkung durch Medikation, und wartet bis die Heimbewohner noch größere Schäden davon tragen. Ich habe schon angeregt, dass zumindest alle Todesfälle in Zusammenhang von mechanischer, struktureller oder medikamentöse r Freiheitsbeschränkungen in Heimen und psychosozialen Einrichtungen präventiv untersucht werden. Weiters wäre eigentlich der Richter verpflichtet, strafrechtliche Aspekte amtswegig weiterzuleiten. Nur zu warten auf einen Neubau ohne die strukturellen Missstände anzugehen, die einen Paradigmenwechsel von der Fremdbestimmung hin zur Selbstbestimmung und Inklusion von Menschen mit Behinderung bedeuten, natürlich verbunden mit den Ressourcen transfer sprich Geld und Unterstützung für die Person und nicht Institution, ist eine weitere Diskriminierung.