Gemeinsam mit Vertretern der ÖAR traf sich der ÖZIV am 26.1.2016 erstmals mit Bundesminister Alois Stöger in seiner neuen Funktion als Arbeits- und Sozialminister.

Der Fokus dieses ersten Treffens lag auf den Themen Nationaler Aktionsplan für die Behindertenpolitik (NAP), Partizipation im Sinne der UN-Konvention, Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) und mögliche Zielvereinbarungen mit den Bundesländern über Themen, die in Länderzuständigkeit fallen (etwa Persönliche Assistenz).
Die Umsetzung des NAP hinkt im Zeitplan hinterher, wie dies der Zwischenbericht der seit 1.1.2016 laufenden Evaluierung der ÖAR ergeben hat. Die Hauptgründe für den Verzug liegen in der mangelnden Koordination ressortübergreifender Verantwortlichkeiten, der Kompetenzteilung zwischen Bund und Länder sowie an fehlenden budgetären Ressourcen.
Dr. Klaus Voget, Präsident von ÖAR und ÖZIV, forderte in diesem Zusammenhang die frühzeitige Einbeziehung der Betroffenen und deren Interessenvertretungen bei Gesetzesentwürfen. Diese müssen – analog zu den Sozialpartnern – auch rechtzeitig, und nicht erst beim Stellungnahmeverfahren eingebunden werden. Eine zeitgerechte Partizipation am Entwurf von Gesetzestexten entspräche nicht nur der UN-Konvention, sondern würde auch Effizienz und Umsetzbarkeit entsprechend steigern.
Im Rahmen des Treffens wurde auch die Forderung nach persönlicher Assistenz im Freizeitbereich sowie das Thema der sozialrechtlichen Absicherung von Menschen in Beschäftigungstherapien erörtert.
In Bezug auf das Behindertengleichstellungsgesetz fordern ÖAR und ÖZIV – neben der Einführung eines Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs – mehr Rechtssicherheit, eine Verminderung des Prozessrisikos für Betroffene und den Zugang zum Obersten Gerichtshof.
Die geringe Schadenersatzhöhe von aktuell € 1.000 macht es derzeit unmöglich, Rechtsprechung vom OGH in wichtigen Rechts- und Auslegungsfragen zu erhalten. Außerdem hält das Prozesskostenrisiko Betroffene oft davon ab, ihren Anspruch nach einem erfolglosen Schlichtungsversuch auf dem Rechtswege einzuklagen.
Sozialminister Stöger zeigte sich interessiert und engagiert, auch ressortübergreifend die anhängigen Themen sowie die Umsetzung des NAP Behinderung voranzutreiben. Im Rahmen eines bereits vereinbarten Folgetermins sollen schwerpunktmäßig die Themen Behinderteneinstellungsgesetz und Integration am Arbeitsmarkt von Menschen mit Behinderung, Pflege und Vergaberecht erörtert werden.